Hallo,
Wir sind seit Anfang des Jahres verheiratet und haben eine kleine Tochter. Auf meinen Wunsch hin hat meine Frau meinen Geburtsnamen als gemeinsamen Familiennamen akzeptiert. Diese Entscheidung ist ihr sehr schwergefallen, da Sie kaum mehr Verwandtschaft hat, die noch diesen Nachnamen führt. Meine Gründe für die Wahl des Familiennamens waren keine guten Gründe, nämlich mein Stolz und die Angst vor der Meinung anderer.
Meine Frau dachte sie könnte sich an den neuen Familiennamen gewöhnen, doch das Gegenteil ist der Fall und sie ist sehr traurig, dass ihr Geburtsname nicht mehr weitergegeben werden kann.
Ich habe nach rechtlichen Anhaltspunkten recherchiert und aber nur die Regelung gefunden, dass entweder die Ehepartner ihre Geburtsnamen behalten und einen dieser Namen für die Kinder wählen oder es wird ein gemeinsamer Familienname bestimmt wobei derjenige der seinen Geburtsnamen aufgibt diesen weiterhin dem neuen Familiennamen vorne- oder hintenanstellen kann. Die "gerechte" Kombination aus beiden Geburtsnamen zu einem Doppelfamiliennamen existiert nicht und wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt. Oder gibt es doch diese Möglichkeit?
Meine Frage ist, ob jemand doch noch eine andere Möglichkeit zur Bestimmung/Änderung des Namens kennt. Oder gibt es eine andere Möglichkeit unabhängig von der rechtlichen Wahl des Familiennamens, dass der andere Geburtsname in irgendeiner Form weiter existieren kann und nicht in Vergessenheit gerät. Vielleicht gibt es jemanden in diesem Forum, der seinen Geburtsnamen zugunsten seines Partners aufgegeben hat und auch nach einer Möglichkeit gesucht hat seinen Geburtsnamen auf irgendeine Weise weiterzuführen und der Nachwelt zu erhalten. Für Meinungen und Hinweise dahingehend wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße,
Markus