Hi,
ich habe leider da ein kleines Problechen.
Freunde von mir meinten, es gehörte dazu, dass man zum Junggesellenabschied die Schwester vom zukünftigen Bräutigam miteinlädt.
Dazu gesagt, so sonst sieht man sich nur bei Geburtstagen oder ähnlichen familären Veranstaltungen.
Gemacht, getan. Nun kam meine Trautzeugin und erzählte mir, dass seine Schwester sie gefragt hätte, warum von meinem zukünftigen Bräutigam seine Schwägerin bzw. ihre Schwägerin nicht mit dabei wäre.
Die wollte ich allerdings nun nicht unbedingt dabei haben, nun ja und nun fühle ich mich dazu verpflichtet sie miteinzuladen.
Was gehört sich denn nun?
Muss man wirklich auch die Schwester vom Bräutigam mit einladen zum Junggesellenabschied?
Ich hoffe ihr wisst mehr.