;-)
Rein kirchlich heiraten kann man seit dem 01.01.2009. Das ist dann ne Hochzeit ohne rechtliche "Konsequenzen".
die Vorteile die mir so einfallen:
- die Steuerklasse,
-die Möglichkeit eines gemeinsamen Kontos, ohne das das Finanzamt dem einen Partner das Guthaben des anderen zur Hälfte als Schenkung anrechnen kann
-stirbt einer von beiden, erbt der andere automatisch, und zwar bis 500.000 Erbschaftssteuerfrei. (Ohne Ehe erben nur die Kinder - oder wenn noch keine Kinder vorhanden - die Eltern des verstorbenen) Man kann zwar den Partner per Testament als Alleinerben einsetzen, aber den gesetzliche Erben steht trotzdem ein Pflichtteil zu, außerdem wird die Erbschaftssteuer fällig, bis zu 30 % soweit ich weiss)
-es ist keine Vollmacht für irgendwelche Kleinigkeiten nötig (zb. Paket bei der Post abholen),
-automatisches gemeinsames Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder,
(aus den letzten zwei Punkten ergibt sich ein Problem: man kann zwar unverheiratet das gemeinsame Sorgerecht beantragen, weil man aber nicht im Namen des Partners entscheiden darf, bzw. immer eine gesonderte Vollmacht vom anderen benötigt, müssen immer beide bei Angelegenheiten die das Kind betreffen, unterschreiben. Ist nur ungünstig wenn mit dem Kind was ist, denn wenn zB. die Unterschrift beider Eltern für eine OP notwendig wäre, einer der beiden aber nicht erreichbar oder verreist ist).
-man bekommt im Notfall Auskunft vom Arzt und hat das Recht den Partner auf der Intensivstation zu besuchen oder Entscheidungen für ihn zu treffen
- wird der Partner zum Pflegefall, ist der Ehepartner für ihn verantwortlich. Ansonsten wird eventuell ein Vormund vom Gericht bestimmt
-Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht
-man kann den Partner über sich selbst kostenlos Krankenversichern (und bei diversen anderen Versicherungen hat es ebenfalls Vorteile)
-Witwenrente/Halbwaisenrente und Riester-Zuschlag-Vertrag gibts auch nur für verheiratete
Naja und so persönliches...gemeinsamer Name usw... Außerdem wird "mein Mann/ meine Frau" von den meisten anders wahrgenommen (ernsthafer/dauerhafter) als "mein Freund/ meine Freundin" (wenns zb. darum geht, Urlaub zu bekommen, um den Partner im Krankenhaus besuchen zu können. Oder auch bei gemeinsam geplanten Urlauben: "Chef, mein Mann kann aber nur in dem Zeitraum Urlaub nehmen..." wird eher anerkannt, als ""Chef, mein Freund kann aber nur in dem Zeitraum Urlaub nehmen..."