AB WANN KANN MAN WIEDER HEIRATEN!!!!
hallo alle zusammen,
ich hätte eine frage:
bei meinem verlobten ist der scheidungstermin am 17.4.07. wir wollen so schnell wie möglich heiraten, kann mir jemand sagen wann mein verlobter und ich heiraten können?
mfg
ellen-ivonne
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Kommt darauf an...
wenn dein verlobter wie auch seine noch frau auf rechtsmittel verzichten könnt ihr eigentlich sofort heiraten. ansonsten heisst es warten bis das urteil rechtskräfig ist. glaube sind 6 wochen oder so!
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Kommt darauf an...
wenn dein verlobter wie auch seine noch frau auf rechtsmittel verzichten könnt ihr eigentlich sofort heiraten. ansonsten heisst es warten bis das urteil rechtskräfig ist. glaube sind 6 wochen oder so!
???
wie ist das den mit der rechtskräftigkeit? da beide die scheidung wollen. seine noch ehe frau will auch sofort wieder heiraten. und wir auch.????
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???
wie ist das den mit der rechtskräftigkeit? da beide die scheidung wollen. seine noch ehe frau will auch sofort wieder heiraten. und wir auch.????
Ganz einfach...
vor Gericht, bei dem Scheidungstermin, geben beide einfach bekannt dass sie auf Rechtsmittel ( währe z.b. ein widerspruch gegen das Scheidungsurteil) verzichten.somit ist das urteil sofort rechtskräftig. einfach dem anwalt schon mal mitteilen.
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Ganz einfach...
vor Gericht, bei dem Scheidungstermin, geben beide einfach bekannt dass sie auf Rechtsmittel ( währe z.b. ein widerspruch gegen das Scheidungsurteil) verzichten.somit ist das urteil sofort rechtskräftig. einfach dem anwalt schon mal mitteilen.
Danke
achso vielen dank für die information.
danke
lg
ellen-ivonne
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Danke
achso vielen dank für die information.
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ellen-ivonne
Gerne doch
wünsche dir viel glück
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Soweit ich weiß, könnt ihr am 18.4.07 heiraten. Das wäre aber dann sehr flott!
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Wiederheirat
Hallo,
geht nicht ganz so schnell,. Ihr könnt erst wieder heiraten, wenn auf dem Scheidungsurteil die Rechtskraft vermerkt wurde. Dieser Vermerk ist nicht das Scheidungsdatum. Dauert erfahrungsgemäß einige Tage - Wochen.
Sollte die Scheidung wider ewarten gleich rechtskräftig geworden sein, muss noch das Standesamt die Scheidung im Familienbuch dieser aufgelösten Ehe eintragen. Danach kann die Anemslung zur Ehewschließung für Eure Trauung gemacht werden und Ihr könnt relativ zügig heiraten.
Gruß
Joschka
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Wiederheirat
Hallo,
geht nicht ganz so schnell,. Ihr könnt erst wieder heiraten, wenn auf dem Scheidungsurteil die Rechtskraft vermerkt wurde. Dieser Vermerk ist nicht das Scheidungsdatum. Dauert erfahrungsgemäß einige Tage - Wochen.
Sollte die Scheidung wider ewarten gleich rechtskräftig geworden sein, muss noch das Standesamt die Scheidung im Familienbuch dieser aufgelösten Ehe eintragen. Danach kann die Anemslung zur Ehewschließung für Eure Trauung gemacht werden und Ihr könnt relativ zügig heiraten.
Gruß
Joschka
Stimmt nich so ganz...
im Familienbuch wird keine Eheauflösung eingetragen. Da kommt nur nach Heirat mit einem neuen Mann die Heiratsurkunde nach ganz hinten im Buch. Sobald vor Gericht die Scheidung mit der Zustimmung von beiden Seiten, "auf Rechtsmittel wird verzichtet" gelaufen ist, kannst Du wieder heiraten. Das Urteil, erhälst Du dann in der Regel auch recht schnell. Darin steht dann auch ganz fett...Das die Scheidung am Scheidungstag rechtkräftig wurde. Das Scheidungsurteil einfach beim Standesamt vorlegen und schon ist gut.
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Stimmt nich so ganz...
im Familienbuch wird keine Eheauflösung eingetragen. Da kommt nur nach Heirat mit einem neuen Mann die Heiratsurkunde nach ganz hinten im Buch. Sobald vor Gericht die Scheidung mit der Zustimmung von beiden Seiten, "auf Rechtsmittel wird verzichtet" gelaufen ist, kannst Du wieder heiraten. Das Urteil, erhälst Du dann in der Regel auch recht schnell. Darin steht dann auch ganz fett...Das die Scheidung am Scheidungstag rechtkräftig wurde. Das Scheidungsurteil einfach beim Standesamt vorlegen und schon ist gut.
Stimmt doch...
Hey,
Du darfst das Stammbuch der Familie - das bekommt man nmach der Trauung mit nach Huase, wenn man denn eins haen will - mit dem Familienbuch verwechseln. Das FAmilienbuch lag und liegt beim Standesamt und wird immer fortgeschrieben. Das was man nach der Eheschließung mit nach Huase bekommt ist nur was zum drin blättern. Die dort enthaltenen Urkunden sind für Dich bestimmt.
Und die Scheidung muss im Familienbuch der Vorehe mit Rechtskraft eingetragen sein.
Viele Grüße
Joschka
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Wiederheirat
Hey,
falls ihr rechtliche Fragen habt, könnt ihr auch mal direkt mailen. Kanns Euch dann aufbröseln was Ihr braucht.
Bis dahin viel Glück
und denkt daran: Die 2. Ehe wird immer besser als die erste
Gruß
Joschka
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Kannst du deine Antwort nicht finden?
Stimmt nich so ganz...
im Familienbuch wird keine Eheauflösung eingetragen. Da kommt nur nach Heirat mit einem neuen Mann die Heiratsurkunde nach ganz hinten im Buch. Sobald vor Gericht die Scheidung mit der Zustimmung von beiden Seiten, "auf Rechtsmittel wird verzichtet" gelaufen ist, kannst Du wieder heiraten. Das Urteil, erhälst Du dann in der Regel auch recht schnell. Darin steht dann auch ganz fett...Das die Scheidung am Scheidungstag rechtkräftig wurde. Das Scheidungsurteil einfach beim Standesamt vorlegen und schon ist gut.
Stimmt oder stimmt nicht
Hallo,
kannst mir ruhig glauben, es ist so wie oben beschrieben.
PS: bin Standesbeamter.
Gruß
Joschka
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Stimmt doch...
Hey,
Du darfst das Stammbuch der Familie - das bekommt man nmach der Trauung mit nach Huase, wenn man denn eins haen will - mit dem Familienbuch verwechseln. Das FAmilienbuch lag und liegt beim Standesamt und wird immer fortgeschrieben. Das was man nach der Eheschließung mit nach Huase bekommt ist nur was zum drin blättern. Die dort enthaltenen Urkunden sind für Dich bestimmt.
Und die Scheidung muss im Familienbuch der Vorehe mit Rechtskraft eingetragen sein.
Viele Grüße
Joschka
Sorry,
da hast Du recht. Musste ich ja auch, da ich schon einmal geschieden bin, einen Auszug aus diesem Buch beantragen. Und das liegt in der Tat nur bei der Gemeinde und soweit mir bekannt nur dort wo der Ex-Mann zuletzt gelebt hat.
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Wiederheirat
Hey,
falls ihr rechtliche Fragen habt, könnt ihr auch mal direkt mailen. Kanns Euch dann aufbröseln was Ihr braucht.
Bis dahin viel Glück
und denkt daran: Die 2. Ehe wird immer besser als die erste
Gruß
Joschka
????
ich war heute auf dem rathaus,die frau meinte zu mir das dies mit der rechtskräftigkeit nicht so währe sondern man müsste auf jeden fall 4 wochen warten??? was stimmt nun????
mfg
ellenivonne
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????
ich war heute auf dem rathaus,die frau meinte zu mir das dies mit der rechtskräftigkeit nicht so währe sondern man müsste auf jeden fall 4 wochen warten??? was stimmt nun????
mfg
ellenivonne
Heirat
Hallo ,
keine vier Wochen Mindestwartezeit,
wenn alle Unterlagen da sind und die Rechtskraft der Scheidung eingetreten und im Familienbuch vermerkt ist kann geheiratet werden. Heute gehts es theoretisch noch am gleichen Tag, wenn die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) gemacht ist. Ist aber auch abhängig von freien Terminen. Normalerweise kann aber nicht auf 4 Wochen alles ausgebucht sein.
Grüße
Joschka
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Wiederheirat
Hey,
falls ihr rechtliche Fragen habt, könnt ihr auch mal direkt mailen. Kanns Euch dann aufbröseln was Ihr braucht.
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Gruß
Joschka
Blitzheirat
Hallo Zusammen,
gerne möchte ich so schnell, wie möglich meine erste große Liebe heiraten. Wir haben uns entschieden ohne Familie und Verwandschaft zu heiraten. Kann mir jemand helfen, wo können wir unkompliziert heiraten entweder hier in Deutschland oder Italien oder Schweiz.
Gruss und vielen Dank
Anja
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????
ich war heute auf dem rathaus,die frau meinte zu mir das dies mit der rechtskräftigkeit nicht so währe sondern man müsste auf jeden fall 4 wochen warten??? was stimmt nun????
mfg
ellenivonne
Sofort Heirat möglich
Vor 16 Jahren hatte mein Mann genau 1 Tag frei. Er war frisch geschieden und wir haben nächsten Tag geheiratet (GUS)
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Wiederheirat
Hey,
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Joschka
Scheidung danach wieder heiraten
Hallo,
Ich schildere Ihnen die Situation erst mal:
Eine Frau die Türkin ist aber einen Deutschen Pass hat und der Mann der einen Türkischen Pass hat heiraten in der Türkei und jetzt wollen sie sich scheiden. Das Gute dadran ist sie haben sie haben sich in Deutschland geschieden aber als die Frau nochmal heiraten wollte meinten die Männer der Türkischen Konsolat, dass die Frau sich auch in der Türkei scheiden lassen muss, da die ex Ehepaar in der Türkei geheiratet hat.
Meine Frage: Darf man nach der Scheidung nach 3 Monaten heiraten?
Und muss die Frau sich auch in der Türkei scheiden lassen um wieder mit
einem heiraten zu können(Was die am türkischen Konsolat gelabert haben
finde ich eigentlich unsinn, denn sie haben sich in deutschland
geschieden aber die wollen auch das sie sich in der Türkei auch scheiden.)
PS: Die frau will mit einem Mann heiraten der Türkischen Pass hat, muss er auch trotzdem in der Türkei scheiden lassen oder ist das Alles Schwachsinn.
Ich bedanke mich recht herlich für Ihre antworten und es wäre besser wenn sie die antwort per mail schicken würden.
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Wiederheirat
Hey,
falls ihr rechtliche Fragen habt, könnt ihr auch mal direkt mailen. Kanns Euch dann aufbröseln was Ihr braucht.
Bis dahin viel Glück
und denkt daran: Die 2. Ehe wird immer besser als die erste
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Joschka
Frage an joschka
hi joschka wir würden gern heiraten haben auch schon einen termin aber das gerichtsurteil fehlt noch das offizielle es ist eine scheidung ohne rechtsmittel wir haben auch einen termin aber die strandesbeamtin will das urteil haben wir warten die zeit rennt unser anwalt hat sich dahinter geklemmt aber es kommt nicht wir haben nur das protokoll es wurde auf rechtsmittel verzichtet was können wir tun?? gibt es da eine möglichkeit?
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Hey,
falls ihr rechtliche Fragen habt, könnt ihr auch mal direkt mailen. Kanns Euch dann aufbröseln was Ihr braucht.
Bis dahin viel Glück
und denkt daran: Die 2. Ehe wird immer besser als die erste
Gruß
Joschka
Ich warte auf meinen scheidungsurteil
hallo ihr lieben da draufen ich brauche dringent eure hilfe bzw.eure erfahrungen.
also ich werde es euch von anfang an erzählen damit ihr mich besser versteht.am 8.8.08 habe ich mich von meinen mann getrennt,weil ich den grösseten schatz auf erden kennen gelernt habe-meinen jetztigen freund mit dem wir jetzt einen gemeinsamen sohn haben,der im oktober 2009 auf die welt kam.und ab da hat es alles angefangen was ich euch jetzt erzählen will. im september 2008 bin ich mit meinen sohn aus der ehe nach köln zu meinen freund gezogen und im oktober habe ich gleich die scheidung eingereicht und mein mann war damit auch einverstanden.der trennungsjahr hat fast 2 jahre gedauert,erst am 25 januar 2010 wurde ich geschieden.der richter hat den urteil gesprochen und sagte den scheidungsurteil bekommt ihr heute in 2 monaten.also genau heute müsste ich ihn in der hand halten und mich riesig freuen.da mein exmann oder noch ehemann (dazu später)mich vor einigen tagen angerufen hat und sagte es gibt probleme mit dem scheidungsurteil,wir werden es nicht so schnell bekommen weil es wieder alles aufgerollt ist und die ganzen papiere zum oberstgerich frankfurt geschickt worden sind.da er soldat auf zeit ist,haben die bei der deutschen rentenversicherung meiner meinung nach misst gebaut und wollen die ganzen entenanträge von vorn bearbeiten weil denen angelich ein fehler unterlaufen ist,da fehlen irgentwie nur 19 euro.wie auch immer.der punkt ist das mein sohn aus jetztiger beziehung noch gar keine geburtsurkunde hat,der ist schon knapp 6 monate alt.er ist nicht krankenversichert,er ist hier in köln nicht gemeldet.(als ich meinen mann verlassen haeb hatte ich kurze zeit bei meinen eltern gewohnt).und als ich meinen sohn anmelden wollte hier in köln haben sie zu mir gesagt beim anwohnermeldeamt das es ohne die org.geburtsurkunde nicht geht und deshalb muss er in frankfurt da wo ich bei meinen eltern gewohnt habe anmelden,bei ihrer adresse,da wo sie jetzt seit januar 2010 nicht mehr wohnen,also frag ich mich,wie ist es in deutschland so etwas möglich das ein kleiner unschuldiger bürger der schon seit 6 monaten auf der welt ist keine geburtsurkunde hat irgendswo gemeldet ist.und mein freund ihn nicht auf die steuerklasse setzen kann,ich kann ihn auch nicht auf meine steuerkarte setzen. und heute habe ich beim standesamt köln angerufen und habe gesagt kann man da was mache ohne den scheidungsurteil,damit ich endlich meine langersehnte geb.bekomme?und die frau am tel.meinte nurhne den rechtskräftigen scheidungsurteil bin ich noch verheiratet und beokomme sie nicht,aber in meinen fall kann es monate dauern hat mein anwalt gesagt,er meinte in den 20 jahren wie er als anwalt arbeitet,hat er so was im leben nicht gehört oder gesehen ,das die deutsche rentenversicherung sich weigert der scheidungsurteil auszustellen.ich bin mit meinen nerven fertig bin nur am flennen und mein freund sagt gar ncihts mehr zu.der richter hat uns im märz den scheidungsurteil versprochen und wir haben uns schon so sehr gefreut,weil wir heiraten möchten und dann erfahre ich eine schlechte sache nach dem anderen.
ihr lieben menschen da drausen,bitte gibt mir einen rat ich bin verzweifelt.eur rat und eure hilfe ist mir heilig.
liebe grüsse ljuba
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Frage an Joschka
Hallo zusammen,
Habe mal ne frage, habe mal in der Türkei geheiratet in Deutschland wieder geschieden und in Deutschland wieder geheiratet und dann in der Türkei meine erste ehe geschieden da ich noch dort verheiratet war.
Nun will ich meine neue ehe in der Türkei melden und eintragen lassen geht das ohne probleme zu bekommen?
Gruss
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