Beide Steuerkl. 4...
Hallo, haben im Mai geheiratet und da wir beide berufstätig sind (Vollzeit) haben wir jetzt beide Steuerklasse 4.
Haben zwar nicht des Geldes wegen geheiratet aber ändert sich denn garnichts am Gehalt?????
Bekommen beide das gleiche wie auch vor der Hochzeit. Kennt sich jemand aus?
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Ja
kenn mich aus ! Was willst den genau wissen?
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Ups
habs grad gelesen also stimmt schon das zwischen der 4 und der 1 kein Unterschied ist.
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Bei
500 weniger wird sich 3 und 5 net rechnen ! Grundsätzlich kann man sowieso keine pauschalen Aussagen treffen ohne die Gehaltsklassen der beiden Ehepartner zu kennen
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Aber....
....ist es denn richtig, das wir auf den Cent genau das gleiche bekommen wie vorher?
Kein bisschen Unterschied???
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Aber....
....ist es denn richtig, das wir auf den Cent genau das gleiche bekommen wie vorher?
Kein bisschen Unterschied???
Kein
bischen stimmt leider. Währe nur ein Unterschied wenn Ihr St. 5 und 3 gewählt hättet oder ein Kind bekommt
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Also
Steuerklasse 4, 4 zahlt der Mann inkl. Soli 70,50 die Frau nix
bei Steuerklasse 3, 5 zahlt der Mann nix und die Frau inkl Soli 114,00
in dem Fall ist 4,4 besser aber wie gesagt mann braucht immer den Verdienst von beiden um eine Günstigerprüfung durchzuführen.
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Nein sicher nicht.
Die Proggression richtet sich immer nach demjenigen, der weniger verdient. In dem Fall ist 3-5 die beste Steuerklasse.
Grüßle
Bernd Stephanny
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Kannst du deine Antwort nicht finden?
Nein sicher nicht.
Die Proggression richtet sich immer nach demjenigen, der weniger verdient. In dem Fall ist 3-5 die beste Steuerklasse.
Grüßle
Bernd Stephanny
Sorry
es ist kein Unterschied zwischen 4 und 1!. Würde vorsichtig sein mit steuerlichen Tipps wenn man net sicher ist
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Ich
denke es gibt einige Online Rechner im Internet. Du rechnest einfach die Gehälter mal mit 4, 4 und mal mit 3, 5 aus und schaust was in der Summe günstiger kommt.
Beachte aber das du aufs Jahr gesehen sofern du ne Einkommensteuererklärung machst (wozu Ihr mit 3 und 5 sowieso verpflichtet seit) weder mit der einen noch mit der anderen Variante besser fährt. Da du arbeitslos bist und wahrscheinlich Arbeitslosengeld beziehst kann es gut sein das Ihr nachzahlen müsst (wie gesagt ohne genaue Einünfte kann man das sowieso net sagen) Arbeitslosengeld ist zwar Steuerfrei unterliegt aber den Progessionsvorbehalt dh es erhöht euer zu versteuerendes Einkommen.
LG
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Nein
sind Sie nicht der Arbeitgeber kann nur mit 2% pauschalieren das ist was anderes!.
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So
stehts bestimmt nicht drin. Ein 400 Job ist sozialversicherungsfrei dh der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Abgabe zur Kranken und Rentenversicherung ohne das der Arbeitnehmer einen Anspruch auf diese Versicherungen hat. Ein 400 Job ist nicht steuerfrei jedoch kann der Arbeitgeber diesen mit 2% pauschalieren (2% pauschale Lohnsteuer) das währen bei 400 8 diese wiederherum kann entweder der Arbeitgeber (was in der Regel der Fall ist) übernehmen oder auf den Arbeitnehmer abwälzen dann würde dieser statt 400 nur noch 392 rausbekommen. Der Arbeitegeber kann jedoch auch ne Lohnsteuerkarte verlangen auch bei 400 Jobs dann wird der Betrag nach deiner jeweiligen Steuerklasse versteuert!.
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Glaub
mir mal was arbeite seit über 10 Jahren beim Steuerberater und rechne im Monat über 100 Löhne ab. Bei einem 400 Euro Job fallen nur keine Steuern an wenn der Ag pauschaliert ruf am besten bei der Bundesknappschaft an
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Bitte schön hier stehts schwarz auf weiß
Besteuerung des Arbeitsentgelts aus geringfügigen Beschäftigungen
Das Arbeitsentgelt von Minijobbern ist stets steuerpflichtig. Die Lohnsteuer kann pauschal oder nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte erhoben werden.
Im Falle der pauschalen Besteuerung ist der Arbeitgeber Steuerschuldner. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Steuer auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Der pauschal versteuerte Lohn bleibt in jedem Fall bei der persönlichen Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers unberücksichtigt.
Wählt der Arbeitgeber für einen Minijob nicht die pauschale Lohnsteuererhebung, so ist die Lohnsteuer vom Arbeitsentgelt nach Maßgabe der vorgelegten Lohnsteuerkarte zu erheben. Die Höhe des Lohnsteuerabzugs hängt von der Lohnsteuerklasse ab. Bei den Lohnsteuerklassen I (Alleinstehende), II (bestimmte Alleinerziehende mit Kind) oder III und IV (verheiratete Arbeitnehmer/innen) fällt für das Arbeitsentgelt bis 400 Euro keine Lohnsteuer an; bei den Lohnsteuerklassen V oder VI erfolgt hingegen schon bei geringen Arbeitsentgelten ein Steuerabzug.
Unabhängig von der Steuerklasse - und damit auch in den Fällen der Steuerklassen I bis IV, in denen es im 400-Euro-Bereich noch keinen monatlichen Steuerabzug gibt - ist der in der Lohnsteuerkarte eingetragene Lohn bei der jährlichen Einkommensveranlagung zu berücksichtigen.
Auf folgenden Seiten werden die maßgeblichen Regelungen dargestellt und erläutert:
* Besteuerung des Arbeitsentgelts aus geringfügig entlohnten Minijobs (Minijob auf 400 Euro Basis)
*
Besteuerung des Arbeitsentgelts aus kurzfristigen Minijobs
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