In Antwort auf deeann_12181116
Guter Rat lohnt sich..
Hallo,
sein Kind hat mit Dir nichts zu tun. Und alles, was ein Ehepartner erbt oder geschenkt bekommt, bleibt auch sein Alleineigentum, das geht nicht ins Ehevermögen mit ein.
Verdienstunterschiede können sich in Bezug auf Unterhaltsansprüche (des geringer Verdienenden) auswirken, das sollte man ggf. klären lassen.
Gütertrennung ist nicht empfehlenswert -> ziemliche Steuernachteile u. a. Zugewinngemeinschaft (= was man ohne Ehevertrag hat) bietet schon ziemlich viel Sicherheit, es bedeutet nicht, dass dann alles in einen Topf fällt. Lasst Euch mal konkret beraten - ist billiger als hinterher. 
Ihr könntet modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren, indem Ihr z. B. (notariell!) Regelung zum Unterhalt, Versorgungsausgleich o. ä. trefft, ohne gleich Gütertrennung zu machen.
@carolin
Ich weiß nicht ob es bereits zu spät ist, aber ich würde gerne einen rechtlichen "Irrtum" aufklären.
Erbe oder Geldgeschenke sind nur dann nicht "Ehevermögen", wenn es einen schriftlichen Nachweis (z.B. Testament) darüber gibt, dass explizit nur die eine Person erbt/beschenkt wird. Ansonsten geht dieses Erbe/Geschenk oder Ähnliches ins Ehevermögen im Falle einer Scheidung ein (d.h.jeder bekommt 50%)!!!!
Daher wäre ebenfalls mein Rat sich definitiv von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen und einen Ehevertrag aufzusetzten. Das kann unter Umständen sehr viel Ärger ersparen. Wenn man ihn nicht braucht, um so besser.
Das mit dem Berliner Testament würde ich auch überlegen, da es steuerlich erhebliche Nachteile mit sich bringen könnte und außerdem der Sohn seinen Pflichtteil dennoch beanspruchen kann. Somit müsste es also der Frau möglich sein, diesen Betrag in Euro auszubezahlen. Bei viel Immobilienvermögen evtl. problematisch, etc.
Mal unabhängig davon, glaube ich nicht, dass ein Vater seinem Sohn im Falle seines Todes nichts vererben will. Was wäre das für ein Vater??
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