@angeibunnie
sorry, aber deine Rechnung zum Zugewinn stimmt so nicht. Um bei deinem Beispiel zu bleiben:
Sie vorher 100 Euro nachher 500 Euro (exklusive Erbschaften, Zuwendungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, Schenkungen, (Lotto-)Gewinne, ...)
er vorher 2000 Euro nachher 4000 Euro (ebenfalls exklusive Erbschaften, Zuwendungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, Schenkungen, (Lotto-)Gewinne, ...)
Sie hat in der Ehe somit einen Zugewinn von 400 Euro erwirtschaftet (Endvermögen minus Anfangsvermögen: 500-100)
Er hat in der Ehe einen Zugewinn von 2000 Euro erwirtschaftet (4000-2000)
Sie schuldet ihm die Hälfte ihres Zugewinns, also 200 Euro (Zugewinn geteilt durch zwei: 400:2)
Er schuldet ihr die Hälfte seines Zugewinns, also 1000 Euro (2000:2)
Somit zahlt er zum Ausgleich des Zugewinns 800 Euro an sie (1000-200)
Die Hälfte der Differenz zwischen dem beiderseits erworbenen Zugewinn ist der Betrag, den der Ehegatte mit dem höheren Vermögenszuwachs an den anderen Ehegatten als Zugewinnausgleich zu zahlen hat.
Aber gerade das Thema Zugewinnausgleich ist super komplex und man sollte sich stets anwaltlich beraten lassen. Das gilt natürlich auch für die Frage, ob ein Ehevertrag sinnvoll ist und was darin wie geregelt werden sollte.
@2010aygl Warum sollte einer Unterhalt zahlen, wenn beide gleich verdienen? Das käme allenfalls dann in Betracht, wenn es ehevertraglich geregelt wäre, oder der andere Ehegatte in wirtschaftliche Not gerät (dann verdienen sie aber nicht mehr gleich viel) oder gemeinsame betreuungspflichtige Kleinkinder von einem der Ehepartner betreut werden müssen, so dass dieser nicht mehr (voll) erwerbstätig sein kann (dann verdienen auch wieder beide gerade nicht gleich viel)
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