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Forum / Hochzeit

Ehe ohne Ehevertrag

Letzte Nachricht: 9. Juli 2013 um 17:08
R
robin_11912428
25.01.12 um 20:10

Hallo,
ich hätte da mal ein Paar fragen. Ich und mein Freund wollen heiraten, ohne Ehevertrag!!!
Meine frage wäre, also mein Freund hat bis jetzt nichts Erspartes, also kein Vermögen und ich habe mir schon einiges Erspart. Wenn wir demnächst heiraten und falls es mal zu einer Trennung kommen sollte, was man ja nie wissen kann, muss ich ihm ein teil von dem, was ich vor unserer Ehe gespart habe, geben??? Also das was wir ab dem Zeitpunkt der Ehe sparen , dass würden wir wenn der Fall kommen sollte, dann natürlich aufteilen, aber was ist mit dem was ich vorher gespart habe?? Außerdem wenn man kein Ehevertrag hat, dann gilt ja sowieso: Jeder die Hälfte und wer zahlt aber Unterhalt für den Andere, wenn beide gleich verdienen.

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L
luzia_12261792
01.06.13 um 16:24

Vor der ehe ist nach der ehe.
Toller Freund. Also durch meine Scheidung habe ich so einiges gelernt ... Alles was vor der Ehe war ... das gehört Dir auch ....

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A
an0N_1188248899z
10.06.13 um 23:10

Kommt auf den gewählten Güterstand an
wie die wirtschaftlichen Verhältnisse nach der Ehe aufgeteilt werden, kommt auf den gesetzlichen Güterstand an. ich bin nicht sicher, ob man den bei der Bestellung des Aufgebots wählt oder ob man dort immer den Güterstand Zugewinngemeinschaft bekommt und diesen dann per Ehevertrag ändern müsste in Gütertrennung oder Gütergemeinschaft...
Wie würde bei Scheidung geteilt?
Machen wir ein Beispiel...
Vor der Ehe hat Sie 100 Euro - danach 500 Euro
Er hat vor der Ehe 2000 Euro, danach 4000 Euro.
In Summe also vor der Ehe 2100 Euro, danach 4500 Euro - somit ein ehelicher Zugewinn von 2400 Euro.

Zugewinngemeinschaft: Der Zugewinn wird geteilt:
Somit bekommt sie von den 2400 Euro Zugewinn die Hälfte und er auch - also sie 100 +1200 = 1300 Euro und er 2000 + 1200 Euro = 3200 Euro

Gütertrennung - alles bleibt wie oben .... sie 500 Euro, er 4000 Euro - kein Ausgleich.

Gütergemeinschaft: 4500 Euro Endbetrag / 2 = 2250 Euro für jeden.

Ausgenommen sind bei der Zugewinngemeinschaft also der Anfangsbetrag und Erbschaften eines Teils - aber Zugwinne aus der Erbschaft (Zinsen, Mieteinnahmen, Wertsteigerungen!!!) sind schon im Zugewinn und werden Verteilt!

Gerade die Wertsteigerungen bei Immobilien sind manchmal erheblich und müssen ausgeglichen werden - daran denkt man oft nicht.

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G
gervas_12243689
27.06.13 um 14:27

Ein paar klärende Worte zum Ehevertrag
Einer der wichtigsten Punkte, welcher im Ehevertrag geregelt wird ist die Frage des Güterstandes. Wird keine gesonderte Erklärung festgelegt tritt laut Gesetz automatisch die Zugewinngemeinschaft bei der Eheschließung in Kraft. Allerdings treten die gesetzlichen Wirkungen nur in Kraft, wenn vor der kirchlichen Trauung eine standesamtliche stattfand. Auch wenn die standesamtliche Hochzeit keine Voraussetzung mehr für die kirchliche Trauung ist. Dieser Beschluss trat am 01.09.2009 in Kraft.

Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass alles was während der Ehe angeschafft, angespart usw. wurde im Fall einer Scheidung zu gleichen Teilen zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird. Vermögenswerte, die vor der Eheschließung bestanden sind von dieser Aufteilung nicht betroffen.

Eine Variante der Zugewinngemeinschaft ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft. Hierbei besteht die Möglichkeit bestimmte Güter von der ursprünglichen Regelung auszuschließen wie z.B. bestimmte Wertgegenstände wie eine Immobilie. Des Weiteren kann das Aufteilungsverhältnis anders geregelt werden z.B. indem eine Ehepartner nach der Scheidung lediglich Anspruch auf 1/3 des erwirtschaftete Vermögens hat. Es ist auch möglich die Zugewinngemeinschaft nur im Fall der Eheaufhebung durch Tod wirksam werden zu lassen und bei einer Trennung und Scheidung z.B. nach den Regeln der Gütertrennung vorzugehen.

Die Gütertrennung besagt, dass alle Güter vollständig getrennt werden. Das heißt, dass jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen verwaltet und er Eigentümer, seines vor der Eheschließung vorhandenen Vermögens, so wie das, welches er während der Ehe erwirtschaftet hat bleibt. Der Ehepartner hat keinerlei Ansprüche darauf. Allerdings bleiben gemeinsame Güter wie z.B. das gemeinsame Auto von dieser Regelung unberührt.

Im Gegensatz zur Gütertrennung besagt die Gütergemeinschaft, dass alles was mit in die Ehe gebracht wurde und was während dieser erwirtschaftet wird zu gleichen Teilen den beiden Ehepartnern gehört. Sollte es zu einer Scheidung kommen wird das komplette Gesamtgut zwischen den Partnern gleichmäßig aufgeteilt. Es können Güter aber aus dieser Regelung genommen werden und zu Vorbehaltsgut erklärt werden wie z.B. der persönliche Erbschaftsschmuck der Ehefrau. Um zu verhindern, dass nur einer der Ehepartner vom Ehevertrag profitiert, wurde in gewissen Punkten die Vertragsfreiheit im Jahr 2001 eingeschränkt. Sobald ein Vertrag als sittenwidrig oder gegen Treu und Glauben verstößt, wird dieser als nichtig erklärt.

Der Ehevertrag kann zu jedem Zeitpunkt aufgesetzt werden und muss nicht zwingend sofort nach Eheschließung erfolgen.

Hoffe, dass ich ein wenig helfen konnte,
liebe Grüße

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A
adonia_11967188
09.07.13 um 17:08

@angeibunnie
sorry, aber deine Rechnung zum Zugewinn stimmt so nicht. Um bei deinem Beispiel zu bleiben:

Sie vorher 100 Euro nachher 500 Euro (exklusive Erbschaften, Zuwendungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, Schenkungen, (Lotto-)Gewinne, ...)
er vorher 2000 Euro nachher 4000 Euro (ebenfalls exklusive Erbschaften, Zuwendungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, Schenkungen, (Lotto-)Gewinne, ...)
Sie hat in der Ehe somit einen Zugewinn von 400 Euro erwirtschaftet (Endvermögen minus Anfangsvermögen: 500-100)
Er hat in der Ehe einen Zugewinn von 2000 Euro erwirtschaftet (4000-2000)

Sie schuldet ihm die Hälfte ihres Zugewinns, also 200 Euro (Zugewinn geteilt durch zwei: 400:2)
Er schuldet ihr die Hälfte seines Zugewinns, also 1000 Euro (2000:2)

Somit zahlt er zum Ausgleich des Zugewinns 800 Euro an sie (1000-200)

Die Hälfte der Differenz zwischen dem beiderseits erworbenen Zugewinn ist der Betrag, den der Ehegatte mit dem höheren Vermögenszuwachs an den anderen Ehegatten als Zugewinnausgleich zu zahlen hat.

Aber gerade das Thema Zugewinnausgleich ist super komplex und man sollte sich stets anwaltlich beraten lassen. Das gilt natürlich auch für die Frage, ob ein Ehevertrag sinnvoll ist und was darin wie geregelt werden sollte.

@2010aygl Warum sollte einer Unterhalt zahlen, wenn beide gleich verdienen? Das käme allenfalls dann in Betracht, wenn es ehevertraglich geregelt wäre, oder der andere Ehegatte in wirtschaftliche Not gerät (dann verdienen sie aber nicht mehr gleich viel) oder gemeinsame betreuungspflichtige Kleinkinder von einem der Ehepartner betreut werden müssen, so dass dieser nicht mehr (voll) erwerbstätig sein kann (dann verdienen auch wieder beide gerade nicht gleich viel)

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