Ehevertrag fair gestalten
Hallo liebe Forumsmitglieder,
nach mittlerweile 7-jähriger Beziehung habe ich mich dazu entschlossen, meiner Freundin einen zu machen. Da wir beide immer mehr über Themen Kinder und Hausbau nachdenken, denke ich, dass es jetzt ein guter Zeitpunkt ist, um den nächsten Schritt zu machen.
Ich bin der Ansicht, dass ein eine sinnvolle Ergänzung ist, um sich viel Ärger zu ersparen, falls es irgendwann doch einen triftigen Grund geben sollte, dass man wieder getrennte Wege gehen sollte. Natürlich wünscht man sich das nicht und plant auch nicht damit, aber wenn man realistisch ist, kann man dieses Szenario nie völlig ausschließen.
Mir ist es jedoch sehr wichtig, dass ein Ehevertrag fair gestaltet ist und hierdurch keiner benachteiligt wird. Mein Ziel ist vor allem, dass es für beide Seiten einen Anreiz gibt, sich selbstständig aufzustellen. Sprich niemand sollte sich darauf ausruhen, dass der andere Partner das Geld reinholt und somit auch im Fall einer Scheidung jeder noch für sich selbst sorgen kann.
Kurz zu unserer momentanen Vermögenssituation:
Er: guter Verdienst, Eigenkapital knappe 100k.
Sie: noch im Studium, kein Eigenkapital, kleiner Schuldenbetrag durch Bafög-Kredit.
Ich habe mir folgende Ausgestaltung vorgestellt.
- Solange keine Kinder vorhanden sind, findet ein Zugewinn nur in der Form statt, dass der steuerliche Vorteil durch ein gemeinsame Steuererklärung dem Geringverdiener zu 100% zusteht.
- Jeder Ehepartner erhält ein separates Konto und es gibt ein gemeinsames Konto. Gehälter und Ausgleiche werden auf die getrennten Konten eingezahlt, auf das gemeinsame Konto zahlt jeder zu gleichen Teilen ein. Hiervon werden sämtliche gemeinsame Zahlungen getätigt. Sollte ein Teil hier mehr einbringen, könnte dies im Nachhinein nun klar abtrenn- und nachweisbar sein und mit bestehenden Forderungen verrechnet werden.
- Tritt der Fall in Kraft, dass wir Kinder bekommen, wird das Haushaltseinkommen (Gehälter, Elterngeld, Kindergeld) sowie Rentenansprüche, für den Zeitraum bis das jüngste Kind das Alter X erreicht, zu 50% geteilt.
- Für jedes Jahr der eingeschränkten Erwerbstätigkeit aufgrund der Erziehungstätigkeit bis das jüngste Kind das Alter X erreicht hat, steht dem Elternteil mit eingeschränkter Erwerbstätigkeit ein prozentualer Anteil des Nettoeinkommens des Hauptverdieners (gerechnet mit Steuerklasse I) als Ausgleich versäumter Karriereaufstiegsmöglichkeiten zu.
- Zugewinne durch Erbschaften werden ausgeschlossen.
- Im Todesfall sind alle genannten Punkte nichtig und das gesamte Verögen steht dem verbleibenden Ehepartner zu.
Klingt das für Euch fair? Gibt es Punkte, die man noch anpassen sollte, um eine Ungleichbehandlung auszuschließen?
Welches Alter könnte man bei einem Kind ansetzen, bei dem man davon ausgehen kann, dass wieder Vollzeit gearbeitet werden kann?
Vielen Dank für Eure Meinung.
Viele Grüße
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Hallo liebe Forumsmitglieder,
nach mittlerweile 7-jähriger Beziehung habe ich mich dazu entschlossen, meiner Freundin einen Heiratsantrag zu machen. Da wir beide immer mehr über Themen Kinder und Hausbau nachdenken, denke ich, dass es jetzt ein guter Zeitpunkt ist, um den nächsten Schritt zu machen.
Ich bin der Ansicht, dass ein Ehevertrag eine sinnvolle Ergänzung ist, um sich viel Ärger zu ersparen, falls es irgendwann doch einen triftigen Grund geben sollte, dass man wieder getrennte Wege gehen sollte. Natürlich wünscht man sich das nicht und plant auch nicht damit, aber wenn man realistisch ist, kann man dieses Szenario nie völlig ausschließen.
Mir ist es jedoch sehr wichtig, dass ein Ehevertrag fair gestaltet ist und hierdurch keiner benachteiligt wird. Mein Ziel ist vor allem, dass es für beide Seiten einen Anreiz gibt, sich selbstständig aufzustellen. Sprich niemand sollte sich darauf ausruhen, dass der andere Partner das Geld reinholt und somit auch im Fall einer Scheidung jeder noch für sich selbst sorgen kann.
Kurz zu unserer momentanen Vermögenssituation:
Er: guter Verdienst, Eigenkapital knappe 100k.
Sie: noch im Studium, kein Eigenkapital, kleiner Schuldenbetrag durch Bafög-Kredit.
Ich habe mir folgende Ausgestaltung vorgestellt.
- Solange keine Kinder vorhanden sind, findet ein Zugewinn nur in der Form statt, dass der steuerliche Vorteil durch ein gemeinsame Steuererklärung dem Geringverdiener zu 100% zusteht.
- Jeder Ehepartner erhält ein separates Konto und es gibt ein gemeinsames Konto. Gehälter und Ausgleiche werden auf die getrennten Konten eingezahlt, auf das gemeinsame Konto zahlt jeder zu gleichen Teilen ein. Hiervon werden sämtliche gemeinsame Zahlungen getätigt. Sollte ein Teil hier mehr einbringen, könnte dies im Nachhinein nun klar abtrenn- und nachweisbar sein und mit bestehenden Forderungen verrechnet werden.
- Tritt der Fall in Kraft, dass wir Kinder bekommen, wird das Haushaltseinkommen (Gehälter, Elterngeld, Kindergeld) sowie Rentenansprüche, für den Zeitraum bis das jüngste Kind das Alter X erreicht, zu 50% geteilt.
- Für jedes Jahr der eingeschränkten Erwerbstätigkeit aufgrund der Erziehungstätigkeit bis das jüngste Kind das Alter X erreicht hat, steht dem Elternteil mit eingeschränkter Erwerbstätigkeit ein prozentualer Anteil des Nettoeinkommens des Hauptverdieners (gerechnet mit Steuerklasse I) als Ausgleich versäumter Karriereaufstiegsmöglichkeiten zu.
- Zugewinne durch Erbschaften werden ausgeschlossen.
- Im Todesfall sind alle genannten Punkte nichtig und das gesamte Verögen steht dem verbleibenden Ehepartner zu.
Klingt das für Euch fair? Gibt es Punkte, die man noch anpassen sollte, um eine Ungleichbehandlung auszuschließen?
Welches Alter könnte man bei einem Kind ansetzen, bei dem man davon ausgehen kann, dass wieder Vollzeit gearbeitet werden kann?
Vielen Dank für Eure Meinung.
Viele Grüße
Ich habe einen Ehevertrag und gebe gerne meine Meinung dazu.
Erst möchte ich aber wissen:
- Wie stellt ihr Euch das Arbeitsleben vor? Möchte einer, oder ihr beide Karriere machen? Muss der andere dafür eventuell zurückstecken (z.B. Umzüge etc.)? Verrichtet der eine mehr unbezahlte Arbeit, um den anderen den Rücken frei zu halten?
- Wie stellt ihr Euch die Sorge und Erziehung von zukünftigen Kindern vor? Wer geht in Elternzeit und wie lange? Ist nach der Elternzeit eine vollständige Rückkehr in den Beruf wieder möglich?
- Wer macht den Haushalt (nicht nur putzen, sondern auch Einkaufen, Wäsche waschen, Gartenarbeit etc.)? Falls ihr Euch das aufteilt, wie ist es aufgeteilt?
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Ich finds gut, dass du dir über das Thema Ehevertrag Gedanken machst Das machen viel zu wenige Leute. Ich bin Juristin, habe selber einen und kann jedem nur empfehlen sich mit dem Thema auseinander zu setzen bevor man heiratet.
Für mich klingen deine Vorschläge erstmal fair. Ohne eure komplette Situation zu kennen ist das aber schwer zu beurteilen. Ein Punkt, der noch sinnvoll wäre, ist dass der Ehepartner, der voll arbeitet demjenigen, der wegen der Kinder beruflich kürzer tritt eine private Rentenversicherung bezahlt. Auf die gesetzliche alleine kann man sich ja nicht verlassen
In unserem Ehevertrag ist das Alter X des jüngsten Kindes 18 Jahre. Bevor jetzt irgendjemand meckert: Ich habe vor deutlich früher wieder in den Job einzusteigen und auch wieder Vollzeit zu arbeiten. Allerdings befürchte ich, dass ich bis zur Rente Nachteile haben werde, wenn ich erst in Elternzeit bin und danach dann erstmal mehrere Jahre in Teilzeit arbeite. Zumindest in meiner Branche wird man dadurch beruflich abgehängt und verzichtet so indirekt darauf Karriere zu machen. Das Alter X hängt vor allem von euren Wünschen ab. Theoretisch kann die Mutter sofort nach dem Ende des Mutterschutzes (normalerweise 8 Wochen nach der Geburt) wieder Vollzeit arbeiten gehen und das Kind von einer Tagesmutter etc. betreuen lassen. Es soll aber auch heute noch Frauen geben, die nie wieder Vollzeit arbeiten nachdem sie Mutter geworden sind. Aus rechtlicher Sicht kann es einer Frau zugemutet werden wieder Vollzeit zu arbeiten, wenn das jüngste Kind 3 Jahre alt ist. Das setzt natürlich voraus, dass entsprechende Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind.
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Ich habe einen Ehevertrag und gebe gerne meine Meinung dazu.
Erst möchte ich aber wissen:
- Wie stellt ihr Euch das Arbeitsleben vor? Möchte einer, oder ihr beide Karriere machen? Muss der andere dafür eventuell zurückstecken (z.B. Umzüge etc.)? Verrichtet der eine mehr unbezahlte Arbeit, um den anderen den Rücken frei zu halten?
- Wie stellt ihr Euch die Sorge und Erziehung von zukünftigen Kindern vor? Wer geht in Elternzeit und wie lange? Ist nach der Elternzeit eine vollständige Rückkehr in den Beruf wieder möglich?
- Wer macht den Haushalt (nicht nur putzen, sondern auch Einkaufen, Wäsche waschen, Gartenarbeit etc.)? Falls ihr Euch das aufteilt, wie ist es aufgeteilt?
Hallo babette,
schon Mal danke für deine Rückmeldung.
- Wie stellt ihr Euch das Arbeitsleben vor? Möchte einer, oder ihr beide Karriere machen? Muss der andere dafür eventuell zurückstecken (z.B. Umzüge etc.)? Verrichtet der eine mehr unbezahlte Arbeit, um den anderen den Rücken frei zu halten?
--> Für uns ist klar, dass wir beide einem Beruf nachgehen wollen. Eine gute Stellung ist mir wichtig, aber wichtiger wäre mir ein Zuhause in Familiennähe, weswegen Stand heute keiner von uns hier weg möchte - auch nicht karrierebedingt. Mehr unbezahlte Arbeit in Form von Hausarbeit müsste nur derjenige übernehmen, der im Falle von Nachwuchs Kind und Haus hütet. Ansonsten bin ich der Ansicht, dass hier jede Partei seinen Beitrag zu leisten hat.
- Wie stellt ihr Euch die Sorge und Erziehung von zukünftigen Kindern vor? Wer geht in Elternzeit und wie lange? Ist nach der Elternzeit eine vollständige Rückkehr in den Beruf wieder möglich?
--> Zurzeit bin ich in einer leitenden Position und werde deswegen vermutlich kurz-bis mittelfristig mehr verdienen, weswegen eher meine Freundin für die Kinderfürsorge in Elternzeit gehen würde. Ein Rückkehr für Sie sollte eig. kein Problem darstellen, vorausgesetzt sie kommt noch in eine unbefristete Stelle, bevor Kinder kommen. Wie lange so eine Elternzeit gehen soll, ist eine gute Frage, auf die keine Antwort habe. Deswegen möchte ich hier eine Lösung finden, die möglichst flexibel ist, nur eine gewisse Begrenzung in der Form des Kindesalters findet.
Wer macht den Haushalt (nicht nur putzen, sondern auch Einkaufen, Wäsche waschen, Gartenarbeit etc.)? Falls ihr Euch das aufteilt, wie ist es aufgeteilt?
--> Sollte schon weitestgehend beantwortet sein. Eine konkrete Aufteilung möchte ich nicht festhalten und auch nicht durchsetzen müssen. Es sollte fair sein, aber jeder nach seinen Mögjlichkeiten machen. Sicher würde ich die Finanzen und Papierkram übernehmen, sie vermutlich eher die Wäsche & co.
Schon Mal danke für deine Meinung.
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Ich finds gut, dass du dir über das Thema Ehevertrag Gedanken machst Das machen viel zu wenige Leute. Ich bin Juristin, habe selber einen und kann jedem nur empfehlen sich mit dem Thema auseinander zu setzen bevor man heiratet.
Für mich klingen deine Vorschläge erstmal fair. Ohne eure komplette Situation zu kennen ist das aber schwer zu beurteilen. Ein Punkt, der noch sinnvoll wäre, ist dass der Ehepartner, der voll arbeitet demjenigen, der wegen der Kinder beruflich kürzer tritt eine private Rentenversicherung bezahlt. Auf die gesetzliche alleine kann man sich ja nicht verlassen
In unserem Ehevertrag ist das Alter X des jüngsten Kindes 18 Jahre. Bevor jetzt irgendjemand meckert: Ich habe vor deutlich früher wieder in den Job einzusteigen und auch wieder Vollzeit zu arbeiten. Allerdings befürchte ich, dass ich bis zur Rente Nachteile haben werde, wenn ich erst in Elternzeit bin und danach dann erstmal mehrere Jahre in Teilzeit arbeite. Zumindest in meiner Branche wird man dadurch beruflich abgehängt und verzichtet so indirekt darauf Karriere zu machen. Das Alter X hängt vor allem von euren Wünschen ab. Theoretisch kann die Mutter sofort nach dem Ende des Mutterschutzes (normalerweise 8 Wochen nach der Geburt) wieder Vollzeit arbeiten gehen und das Kind von einer Tagesmutter etc. betreuen lassen. Es soll aber auch heute noch Frauen geben, die nie wieder Vollzeit arbeiten nachdem sie Mutter geworden sind. Aus rechtlicher Sicht kann es einer Frau zugemutet werden wieder Vollzeit zu arbeiten, wenn das jüngste Kind 3 Jahre alt ist. Das setzt natürlich voraus, dass entsprechende Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind.
Hallo naschkatze,
auch die vielen Dank für deine Antwort!
"Ein Punkt, der noch sinnvoll wäre, ist dass der Ehepartner, der voll arbeitet demjenigen, der wegen der Kinder beruflich kürzer tritt eine private Rentenversicherung bezahlt. Auf die gesetzliche alleine kann man sich ja nicht verlassen"
--> Das sehe ich genauso. Deswegen würde hierfür in der Zeit, in der Sie keiner geregelten Vollzeitstelle nachgehen kann, einen Ausgleich an Sie zahlen, der sich prozentual nach meinem Nettoeinkommen (Steuerklasse 1) richtet. Die Frage ist natürlich, wie viel hier angemessen ist. Das würde nämlich auch bedeuten, dass meine Freundin in dieser Zeit dann mehr "verdienen" würde als ich, da ja auch das komplette Haushaltsnettoeinkommen durch zwei geteilt werden würde.
Hier wäre ich für Vorschläge dankbar.
Die Frage ist auch, welche Regelung man bei einer Teilzeitbeschäftigung findet?
Eine Art Ausgleich ist ja auch schon, dass der Geringverdiener den Vorteil der gemeinschaftlichen Steuererklärung im Vergleich zur getrennten Steuererklärung zu 100% bekommt.
Schon mal deine für deine Meinung!
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Hallo naschkatze,
auch die vielen Dank für deine Antwort!
"Ein Punkt, der noch sinnvoll wäre, ist dass der Ehepartner, der voll arbeitet demjenigen, der wegen der Kinder beruflich kürzer tritt eine private Rentenversicherung bezahlt. Auf die gesetzliche alleine kann man sich ja nicht verlassen"
--> Das sehe ich genauso. Deswegen würde hierfür in der Zeit, in der Sie keiner geregelten Vollzeitstelle nachgehen kann, einen Ausgleich an Sie zahlen, der sich prozentual nach meinem Nettoeinkommen (Steuerklasse 1) richtet. Die Frage ist natürlich, wie viel hier angemessen ist. Das würde nämlich auch bedeuten, dass meine Freundin in dieser Zeit dann mehr "verdienen" würde als ich, da ja auch das komplette Haushaltsnettoeinkommen durch zwei geteilt werden würde.
Hier wäre ich für Vorschläge dankbar.
Die Frage ist auch, welche Regelung man bei einer Teilzeitbeschäftigung findet?
Eine Art Ausgleich ist ja auch schon, dass der Geringverdiener den Vorteil der gemeinschaftlichen Steuererklärung im Vergleich zur getrennten Steuererklärung zu 100% bekommt.
Schon mal deine für deine Meinung!
Ich glaube du machst es dir da unnötig kompliziert. Warum soll es ein prozentualer Betrag sein? Dann müsste das dauernd neu berechnet werden, wenn sich dein Bruttogehalt ändert, wenn Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge geändert wurden etc. Wir haben es so gelöst, dass ich (und natürlich die Kinder) bei einer Trennung den gesetzlichen Unterhalt bekommen würden. Zusätzlich zahlt mein Mann mir einen Betrag für meine private Altersvorsorge. Das tut er auch jetzt schon, also ohne Trennung. Es ist ein fester Betrag, der 1x jährlich wegen der Inflation erhöht wird.
Ein Ehevertrag ist übrigens auch nichts, was man einmal abschließt und danach nie wieder thematisieren braucht. Er sollte alle paar Jahre oder bei großen Veränderungen überprüft werden. Oft kommt es ja anders im Leben als gedacht und dann machen die Regelungen plötzlich nur noch wenig Sinn.
Generell solltest du dich einfach mal bei einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen. Der kann auch ggf. direkt einen Vertragsentwurf machen. Das würde ich persönlich aber niemals machen ohne vorher mit deiner Freundin gesprochen zu haben. Wenn du das hinter ihrem Rücken machst, könnte sie sehr verletzt sein. Wie steht sie denn zu dem Thema? Habt ihr da schonmal drüber gesprochen?
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Kannst du deine Antwort nicht finden?
Hallo babette,
schon Mal danke für deine Rückmeldung.
- Wie stellt ihr Euch das Arbeitsleben vor? Möchte einer, oder ihr beide Karriere machen? Muss der andere dafür eventuell zurückstecken (z.B. Umzüge etc.)? Verrichtet der eine mehr unbezahlte Arbeit, um den anderen den Rücken frei zu halten?
--> Für uns ist klar, dass wir beide einem Beruf nachgehen wollen. Eine gute Stellung ist mir wichtig, aber wichtiger wäre mir ein Zuhause in Familiennähe, weswegen Stand heute keiner von uns hier weg möchte - auch nicht karrierebedingt. Mehr unbezahlte Arbeit in Form von Hausarbeit müsste nur derjenige übernehmen, der im Falle von Nachwuchs Kind und Haus hütet. Ansonsten bin ich der Ansicht, dass hier jede Partei seinen Beitrag zu leisten hat.
- Wie stellt ihr Euch die Sorge und Erziehung von zukünftigen Kindern vor? Wer geht in Elternzeit und wie lange? Ist nach der Elternzeit eine vollständige Rückkehr in den Beruf wieder möglich?
--> Zurzeit bin ich in einer leitenden Position und werde deswegen vermutlich kurz-bis mittelfristig mehr verdienen, weswegen eher meine Freundin für die Kinderfürsorge in Elternzeit gehen würde. Ein Rückkehr für Sie sollte eig. kein Problem darstellen, vorausgesetzt sie kommt noch in eine unbefristete Stelle, bevor Kinder kommen. Wie lange so eine Elternzeit gehen soll, ist eine gute Frage, auf die keine Antwort habe. Deswegen möchte ich hier eine Lösung finden, die möglichst flexibel ist, nur eine gewisse Begrenzung in der Form des Kindesalters findet.
Wer macht den Haushalt (nicht nur putzen, sondern auch Einkaufen, Wäsche waschen, Gartenarbeit etc.)? Falls ihr Euch das aufteilt, wie ist es aufgeteilt?
--> Sollte schon weitestgehend beantwortet sein. Eine konkrete Aufteilung möchte ich nicht festhalten und auch nicht durchsetzen müssen. Es sollte fair sein, aber jeder nach seinen Mögjlichkeiten machen. Sicher würde ich die Finanzen und Papierkram übernehmen, sie vermutlich eher die Wäsche & co.
Schon Mal danke für deine Meinung.
Danke für die Antworten.
Ich würde das Thema Ehevertrag mit Deiner Freundin besprechen, und was ihr Euch beide unter einer fairen Gestaltung des Ehevertrages versteht. Bevor ihr zusammen zu einem Anwalt Familienrecht, oder Notar geht, könnt ihr ja schon Literatur und Internetrecherche betreiben, um Ideen zu haben welche Vereinbarungen ihr möglicherweise treffen werdet.
Erbschaften von Zugewinn auszuschliessen finde ich fair.
“Solange keine Kinder vorhanden sind, findet ein Zugewinn nur in der Form statt, dass der steuerliche Vorteil durch ein gemeinsame Steuererklärung dem Geringverdiener zu 100% zusteht.” Eine alternative Möglichkeit ist, Deine 100k Eigenkapital vom Zugewinn auszuschliessen, und während der Ehe doch Zugewinngemeinschaft.
“Jeder Ehepartner erhält ein separates Konto und es gibt ein gemeinsames Konto. Gehälter und Ausgleiche werden auf die getrennten Konten eingezahlt, auf das gemeinsame Konto zahlt jeder zu gleichen Teilen ein.” Falls keine Zugewinngemeinschaft gewählt wird, ist es fair, die Haushaltskosten proportional zum Einkommen der jeweiligen Partner eingebracht werden, und nicht zu 50/50. Die Aufteilung der Haushaltskosten (Gas, Wasser, Strom, Lebensmittel, Versicherungen) kann anders sein als die Aufteilung der Hypotheekrente.
Du hast in Deinen Vorschlägen an Kindererziehung gedacht. Es kann es auch sein, dass sie dich mal im Krankheitsfall pflegen wird. Ich finde es unfair die Rentenansprüche abhängig davon zu machen, ob Kinder geboren werden oder nicht. Wenn möglich würde ich Rentenansprüche abhängig von der Länge der Ehe machen. Ich lebe in den Niederlanden und hier ist es Standard um die Rentenansprüche abhängig von der Länge der Beziehung zu machen.
Es ist fair, dass Du die finanzielle eingeschränkte Erwerbstätigkeit durch Kindererziehung ausgleichst. Das Problem ist aber, dass es für sie ja nicht nur finanzielle Konsequenzen während der Kindererziehung hat, sondern auch wenn sie wieder arbeitet. In der Zeit das sie Kindererziehung leistete, hat sie Beförderungen verpasst. Vielleicht wird sie auch bei Rückkehr in den Beruf auch nicht mehr so befördert, verglichen mit Mitarbeiterin ohne Kinder. Traurig, aber wahr. So kann sie auch nach der Kindererziehung schnell 10 - 25% Bruttoeinkommen verpassen. Also entweder würde ich eine Zugewinngemeinschaft während der Ehe haben und Deine 100k Kapital davon ausschliessen. Oder ich würde auch bei Rückkehr in den Beruf nach Kindererziehung noch einen Finanzausgleich zahlen für verpasste Beförderungen.
Du schreibst “Mein Ziel ist vor allem, dass es für beide Seiten einen Anreiz gibt, sich selbstständig aufzustellen.”, jedoch in Deinen Antworten auf meine Fragen gehst Du davon aus, dass Du arbeiten wirst und keine Elternzeit nimmst. Auch schreibst Du dass Du das Finanzmanagement innerhalb der Ehe betreibst, während sie sich um Kinder und Haushalt kümmert. Ich denke, dass genau dies Stolpersteine für sie sein werden, um sich selbstständig aufzustellen.
Ich habe mit (niederländischen) Ehevertrag geheiratet, weil ich in den Niederlanden lebe. Wir haben den Vertrag folgendermassen gestaltet:
- Vermögen, dass wir vor der Ehe erworben haben, ist von der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen. Allerdings sind Kapitalerträge während der Ehe auf dieses Vermögen Bestandteile der Zugewinngemeinschaft. Wir haben uns für letzteres entschieden, weil wir zusammen investieren.
- Zugewinne durch Erbschaften sind ausgeschlossen.
- Rentenansprüche bei Trennung sind proportional zur Länge der Ehe.
- Einkommen und Kapitalerträge während der Ehe fallen in die Zugewinngemeinschaft.
- Wir haben ein gemeinsames Konto wovon alles bezahlt wird.
Zur Info: wir verdienen fast gleich viel.
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Ich glaube du machst es dir da unnötig kompliziert. Warum soll es ein prozentualer Betrag sein? Dann müsste das dauernd neu berechnet werden, wenn sich dein Bruttogehalt ändert, wenn Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge geändert wurden etc. Wir haben es so gelöst, dass ich (und natürlich die Kinder) bei einer Trennung den gesetzlichen Unterhalt bekommen würden. Zusätzlich zahlt mein Mann mir einen Betrag für meine private Altersvorsorge. Das tut er auch jetzt schon, also ohne Trennung. Es ist ein fester Betrag, der 1x jährlich wegen der Inflation erhöht wird.
Ein Ehevertrag ist übrigens auch nichts, was man einmal abschließt und danach nie wieder thematisieren braucht. Er sollte alle paar Jahre oder bei großen Veränderungen überprüft werden. Oft kommt es ja anders im Leben als gedacht und dann machen die Regelungen plötzlich nur noch wenig Sinn.
Generell solltest du dich einfach mal bei einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen. Der kann auch ggf. direkt einen Vertragsentwurf machen. Das würde ich persönlich aber niemals machen ohne vorher mit deiner Freundin gesprochen zu haben. Wenn du das hinter ihrem Rücken machst, könnte sie sehr verletzt sein. Wie steht sie denn zu dem Thema? Habt ihr da schonmal drüber gesprochen?
Sorry, dass ich jetzt erst antworten kann. Meine Freundin war die letzten Tage bei mir, da war es immer etwas gefährlich, hier längere Antworten zu tippen.
Ich werde das Thema auf jeden Fall mit meiner Freundin gemeinsam durchsprechen, bevor wir das mit einem Anwalt klären. Danke für den Tipp!
Aber erstmal möchte ich den Antrag machen und dann wird der Rest auf den Tisch gebracht. Darüber gesprochen haben wir zuvor noch nicht. Ich denke aber, dass es keinen Grund gibt, gegen einen Ehevertrag zu sein, wenn dieser fair gestaltet wird.
Wie hoch ist denn der jährliche Betrag, den dir dein Mann für die private Altersvorsorge zahlt, wenn ich das fragen darf? Mir fällt es schwer, hier eine genaue Summe zu beziffern.
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Danke für die Antworten.
Ich würde das Thema Ehevertrag mit Deiner Freundin besprechen, und was ihr Euch beide unter einer fairen Gestaltung des Ehevertrages versteht. Bevor ihr zusammen zu einem Anwalt Familienrecht, oder Notar geht, könnt ihr ja schon Literatur und Internetrecherche betreiben, um Ideen zu haben welche Vereinbarungen ihr möglicherweise treffen werdet.
Erbschaften von Zugewinn auszuschliessen finde ich fair.
“Solange keine Kinder vorhanden sind, findet ein Zugewinn nur in der Form statt, dass der steuerliche Vorteil durch ein gemeinsame Steuererklärung dem Geringverdiener zu 100% zusteht.” Eine alternative Möglichkeit ist, Deine 100k Eigenkapital vom Zugewinn auszuschliessen, und während der Ehe doch Zugewinngemeinschaft.
“Jeder Ehepartner erhält ein separates Konto und es gibt ein gemeinsames Konto. Gehälter und Ausgleiche werden auf die getrennten Konten eingezahlt, auf das gemeinsame Konto zahlt jeder zu gleichen Teilen ein.” Falls keine Zugewinngemeinschaft gewählt wird, ist es fair, die Haushaltskosten proportional zum Einkommen der jeweiligen Partner eingebracht werden, und nicht zu 50/50. Die Aufteilung der Haushaltskosten (Gas, Wasser, Strom, Lebensmittel, Versicherungen) kann anders sein als die Aufteilung der Hypotheekrente.
Du hast in Deinen Vorschlägen an Kindererziehung gedacht. Es kann es auch sein, dass sie dich mal im Krankheitsfall pflegen wird. Ich finde es unfair die Rentenansprüche abhängig davon zu machen, ob Kinder geboren werden oder nicht. Wenn möglich würde ich Rentenansprüche abhängig von der Länge der Ehe machen. Ich lebe in den Niederlanden und hier ist es Standard um die Rentenansprüche abhängig von der Länge der Beziehung zu machen.
Es ist fair, dass Du die finanzielle eingeschränkte Erwerbstätigkeit durch Kindererziehung ausgleichst. Das Problem ist aber, dass es für sie ja nicht nur finanzielle Konsequenzen während der Kindererziehung hat, sondern auch wenn sie wieder arbeitet. In der Zeit das sie Kindererziehung leistete, hat sie Beförderungen verpasst. Vielleicht wird sie auch bei Rückkehr in den Beruf auch nicht mehr so befördert, verglichen mit Mitarbeiterin ohne Kinder. Traurig, aber wahr. So kann sie auch nach der Kindererziehung schnell 10 - 25% Bruttoeinkommen verpassen. Also entweder würde ich eine Zugewinngemeinschaft während der Ehe haben und Deine 100k Kapital davon ausschliessen. Oder ich würde auch bei Rückkehr in den Beruf nach Kindererziehung noch einen Finanzausgleich zahlen für verpasste Beförderungen.
Du schreibst “Mein Ziel ist vor allem, dass es für beide Seiten einen Anreiz gibt, sich selbstständig aufzustellen.”, jedoch in Deinen Antworten auf meine Fragen gehst Du davon aus, dass Du arbeiten wirst und keine Elternzeit nimmst. Auch schreibst Du dass Du das Finanzmanagement innerhalb der Ehe betreibst, während sie sich um Kinder und Haushalt kümmert. Ich denke, dass genau dies Stolpersteine für sie sein werden, um sich selbstständig aufzustellen.
Ich habe mit (niederländischen) Ehevertrag geheiratet, weil ich in den Niederlanden lebe. Wir haben den Vertrag folgendermassen gestaltet:
- Vermögen, dass wir vor der Ehe erworben haben, ist von der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen. Allerdings sind Kapitalerträge während der Ehe auf dieses Vermögen Bestandteile der Zugewinngemeinschaft. Wir haben uns für letzteres entschieden, weil wir zusammen investieren.
- Zugewinne durch Erbschaften sind ausgeschlossen.
- Rentenansprüche bei Trennung sind proportional zur Länge der Ehe.
- Einkommen und Kapitalerträge während der Ehe fallen in die Zugewinngemeinschaft.
- Wir haben ein gemeinsames Konto wovon alles bezahlt wird.
Zur Info: wir verdienen fast gleich viel.
Auch hier nochmal sorry, dass die Antwort so spät kommt. Ich konnte leider nicht früher antworten.
Soweit ich weiß, ist der Standard, den man bei einer deutschen Ehe eingeht, ja "nur" die Zugewinngemeinschaft - sprich Anfangsvermögen bleibt hiervon unangetastet. Bitte korrigiere mich, wenn ich mich da irre.
"Du hast in Deinen Vorschlägen an Kindererziehung gedacht. Es kann es auch sein, dass sie dich mal im Krankheitsfall pflegen wird. Ich finde es unfair die Rentenansprüche abhängig davon zu machen, ob Kinder geboren werden oder nicht. Wenn möglich würde ich Rentenansprüche abhängig von der Länge der Ehe machen."
Das finde ich eine gute Lösung. Das werde ich auf jeden Fall in Betracht ziehen.
"Du schreibst “Mein Ziel ist vor allem, dass es für beide Seiten einen Anreiz gibt, sich selbstständig aufzustellen.”, jedoch in Deinen Antworten auf meine Fragen gehst Du davon aus, dass Du arbeiten wirst und keine Elternzeit nimmst. Auch schreibst Du dass Du das Finanzmanagement innerhalb der Ehe betreibst, während sie sich um Kinder und Haushalt kümmert. Ich denke, dass genau dies Stolpersteine für sie sein werden, um sich selbstständig aufzustellen."
Ich gehe davon aus, dass ich arbeiten werde, da ich sehr wahrscheinlich deutlich besser verdienen werde als Sie. Sollte der gegenteilige Fall eintreten, hätte ich auch kein Problem damit, statt ihr in Elternzeit zu gehen. Da in diesem Zeitraum ja auch alle Einnahmen zu 50% jedem zustehen würden, profitieren hiervon beide Parteien. Ich denke, dass ist auch in ihrem Sinn. Sollte sie damit unglücklich sein, kann man sich hier immernoch einig werden. Wer in Elternteilzeit geht, soll ja vertraglich nicht geregelt werden - geht vermutlich auch gar nicht.
Dass ich mich um die Finanzen kümmere, liegt ausschließlich daran, dass sie hierzu absolut keinen Bezug hat und froh ist, dass ich diesen Part übernehme.
Das grundsätzliche Problem, dass ich sehe, ist, dass sie sich bei allem immer sehr viel Zeit lässt und selbst viel Chancen verspielt, schnell in das Berufsleben einzusteigen. Deswegen möchte ich, dass der Ehevertrag ein Anreiz dazu ist, dass jeder seinen Beitrag leistet. Ich habe selbst bei meinen Eltern gesehen, wie es ablaufen kann und das möchte ich verhindern.
"Es ist fair, dass Du die finanzielle eingeschränkte Erwerbstätigkeit durch Kindererziehung ausgleichst. Das Problem ist aber, dass es für sie ja nicht nur finanzielle Konsequenzen während der Kindererziehung hat, sondern auch wenn sie wieder arbeitet. In der Zeit das sie Kindererziehung leistete, hat sie Beförderungen verpasst. Vielleicht wird sie auch bei Rückkehr in den Beruf auch nicht mehr so befördert, verglichen mit Mitarbeiterin ohne Kinder. Traurig, aber wahr. So kann sie auch nach der Kindererziehung schnell 10 - 25% Bruttoeinkommen verpassen."
Aus diesem Grund möchte ihr ja für diesen Ausfall eine monatliche "Entschädigung" zahlen, bis sie wieder Vollzeit arbeiten kann. In meinen Augen entschädige ich hiermit die verpassten Karrieremöglichkeiten. Die Frage ist hier natürlich, welcher monatliche Betrag angebracht ist.
Bei euch ist es aufgrund der gleichen Einkommenstruktur ja relativ einfach und fair mit einer Zugewinngemeinschaft zu regeln. Da unsere Einkommen aktuell sehr weit auseinanderliegen und auch zukünftig sicher weiter voneinander entfernt sein werden, finde ich es schwierig. Solange wir verheiratet sind, habe ich keinerlei Probleme damit, den deutlichen Großteil der Kosten zu tragen. Anders sieht es allerdings aus, wenn der Traum der Ehe dann doch irwann platzt. Je nachdem wie es zu einem Ende kommt, gönnt keiner dem anderen mehr etwas. Genau diesen Verteilungskampf möchte ich mir im Fall der Fälle sparen.
"- Wir haben ein gemeinsames Konto wovon alles bezahlt wird."
Den Reiz, den getrennte Konten in meinen Augen haben, ist, dass jeder mit seinem Geld anstellen kann, was er möchte, ohne dass man sich dem anderen gegenüber rechtfertigen muss.
Bei gemeinsamen Ausgaben ist man dann gezwungen, darüber zu sprechen und eine gemeinsame Entscheidung zu treffen.
Hier könnte auch im Nachhinein noch festgestellt werden, wer wie viel in den gemeinsamen Haushalt eingebracht hat. Da sind wir auch bei dem Punkt, dass ich kein Problem habe, mehr einzubringen, da ich mehr verdiene. Falls es aber wirklich ernst werden sollte, muss auch hervorgehen, dass ich mehr Geld eingebracht habe und das mit anderen Ansprüchen verrechnet werden kann.
Vielen Dank für eine Meinung.
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Erbschaften fallen durch ihre Hinzurechnung zum Anfangsvermögen ohnehin nicht in den Zugewinnausgleich.
§ 1374 (2) BGB:
"Vermögen, das ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erwirbt, wird nach Abzug der Verbindlichkeiten dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, soweit es nicht den Umständen nach zu den Einkünften zu rechnen ist."
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Auch hier nochmal sorry, dass die Antwort so spät kommt. Ich konnte leider nicht früher antworten.
Soweit ich weiß, ist der Standard, den man bei einer deutschen Ehe eingeht, ja "nur" die Zugewinngemeinschaft - sprich Anfangsvermögen bleibt hiervon unangetastet. Bitte korrigiere mich, wenn ich mich da irre.
"Du hast in Deinen Vorschlägen an Kindererziehung gedacht. Es kann es auch sein, dass sie dich mal im Krankheitsfall pflegen wird. Ich finde es unfair die Rentenansprüche abhängig davon zu machen, ob Kinder geboren werden oder nicht. Wenn möglich würde ich Rentenansprüche abhängig von der Länge der Ehe machen."
Das finde ich eine gute Lösung. Das werde ich auf jeden Fall in Betracht ziehen.
"Du schreibst “Mein Ziel ist vor allem, dass es für beide Seiten einen Anreiz gibt, sich selbstständig aufzustellen.”, jedoch in Deinen Antworten auf meine Fragen gehst Du davon aus, dass Du arbeiten wirst und keine Elternzeit nimmst. Auch schreibst Du dass Du das Finanzmanagement innerhalb der Ehe betreibst, während sie sich um Kinder und Haushalt kümmert. Ich denke, dass genau dies Stolpersteine für sie sein werden, um sich selbstständig aufzustellen."
Ich gehe davon aus, dass ich arbeiten werde, da ich sehr wahrscheinlich deutlich besser verdienen werde als Sie. Sollte der gegenteilige Fall eintreten, hätte ich auch kein Problem damit, statt ihr in Elternzeit zu gehen. Da in diesem Zeitraum ja auch alle Einnahmen zu 50% jedem zustehen würden, profitieren hiervon beide Parteien. Ich denke, dass ist auch in ihrem Sinn. Sollte sie damit unglücklich sein, kann man sich hier immernoch einig werden. Wer in Elternteilzeit geht, soll ja vertraglich nicht geregelt werden - geht vermutlich auch gar nicht.
Dass ich mich um die Finanzen kümmere, liegt ausschließlich daran, dass sie hierzu absolut keinen Bezug hat und froh ist, dass ich diesen Part übernehme.
Das grundsätzliche Problem, dass ich sehe, ist, dass sie sich bei allem immer sehr viel Zeit lässt und selbst viel Chancen verspielt, schnell in das Berufsleben einzusteigen. Deswegen möchte ich, dass der Ehevertrag ein Anreiz dazu ist, dass jeder seinen Beitrag leistet. Ich habe selbst bei meinen Eltern gesehen, wie es ablaufen kann und das möchte ich verhindern.
"Es ist fair, dass Du die finanzielle eingeschränkte Erwerbstätigkeit durch Kindererziehung ausgleichst. Das Problem ist aber, dass es für sie ja nicht nur finanzielle Konsequenzen während der Kindererziehung hat, sondern auch wenn sie wieder arbeitet. In der Zeit das sie Kindererziehung leistete, hat sie Beförderungen verpasst. Vielleicht wird sie auch bei Rückkehr in den Beruf auch nicht mehr so befördert, verglichen mit Mitarbeiterin ohne Kinder. Traurig, aber wahr. So kann sie auch nach der Kindererziehung schnell 10 - 25% Bruttoeinkommen verpassen."
Aus diesem Grund möchte ihr ja für diesen Ausfall eine monatliche "Entschädigung" zahlen, bis sie wieder Vollzeit arbeiten kann. In meinen Augen entschädige ich hiermit die verpassten Karrieremöglichkeiten. Die Frage ist hier natürlich, welcher monatliche Betrag angebracht ist.
Bei euch ist es aufgrund der gleichen Einkommenstruktur ja relativ einfach und fair mit einer Zugewinngemeinschaft zu regeln. Da unsere Einkommen aktuell sehr weit auseinanderliegen und auch zukünftig sicher weiter voneinander entfernt sein werden, finde ich es schwierig. Solange wir verheiratet sind, habe ich keinerlei Probleme damit, den deutlichen Großteil der Kosten zu tragen. Anders sieht es allerdings aus, wenn der Traum der Ehe dann doch irwann platzt. Je nachdem wie es zu einem Ende kommt, gönnt keiner dem anderen mehr etwas. Genau diesen Verteilungskampf möchte ich mir im Fall der Fälle sparen.
"- Wir haben ein gemeinsames Konto wovon alles bezahlt wird."
Den Reiz, den getrennte Konten in meinen Augen haben, ist, dass jeder mit seinem Geld anstellen kann, was er möchte, ohne dass man sich dem anderen gegenüber rechtfertigen muss.
Bei gemeinsamen Ausgaben ist man dann gezwungen, darüber zu sprechen und eine gemeinsame Entscheidung zu treffen.
Hier könnte auch im Nachhinein noch festgestellt werden, wer wie viel in den gemeinsamen Haushalt eingebracht hat. Da sind wir auch bei dem Punkt, dass ich kein Problem habe, mehr einzubringen, da ich mehr verdiene. Falls es aber wirklich ernst werden sollte, muss auch hervorgehen, dass ich mehr Geld eingebracht habe und das mit anderen Ansprüchen verrechnet werden kann.
Vielen Dank für eine Meinung.
"Soweit ich weiß, ist der Standard, den man bei einer deutschen Ehe eingeht, ja "nur" die Zugewinngemeinschaft - sprich Anfangsvermögen bleibt hiervon unangetastet. Bitte korrigiere mich, wenn ich mich da irre."
Das stimmt, solange Du nicht in einem Ehevertrag eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, oder Gütertrennung vereinbarst. Du bist ja von Plan einen Ehevertrag zu schliessen.
"Aus diesem Grund möchte ihr ja für diesen Ausfall eine monatliche "Entschädigung" zahlen, bis sie wieder Vollzeit arbeiten kann. In meinen Augen entschädige ich hiermit die verpassten Karrieremöglichkeiten. Die Frage ist hier natürlich, welcher monatliche Betrag angebracht ist."
Ja, ich denke, dass Du zum Grossteil die verpassten Karrieremöglichkeiten damit entschädigst. Welcher Betrag angemessen ist, kann ich nicht so gut sagen. Ich würde denken: das letzte monatliche Nettogehalt vor der Elternzeit. Und dann per Kind festhalten, was das letzte Nettogehalt vor Geburt war. Aber, in Deutschland gibt es ja auch dieses unfaire Ehegattensplitting, wo der eine Ehepartner viel höher besteuert wird als der andere. Wenn sie nicht mit Dir verheiratet wäre, hätte sie wahrscheinlich ein höheres Nettogehalt.
Die Frage ist auch, wann Du diese "Entschädigung" zahlen möchtest? Wahrscheinlich erst bei Eintritt der Scheidung. Sollte man dann fairerweise dieses Nettogehalt mit der Inflation indexieren lassen?
Ich denke, dass Du Antworten auf Deine Fragen sowieso erst mit Deiner Freundin/Verlobten besprechen musst, und in Fachliteratur und beim Anwalt/Notar suchen musst.
"Falls es aber wirklich ernst werden sollte, muss auch hervorgehen, dass ich mehr Geld eingebracht habe und das mit anderen Ansprüchen verrechnet werden kann."
Wie meinst Du das? Also z.B. dass Du 65% der Haushaltskosten während der Ehe einbringst, aber dann bei Scheidung die 15% die Du mehr als die Hälfte gezahlt hast, dann von z.B. der Entschädigung der verpassten Karrieremöglichkeiten abziehst?
Zwischen deinen Zeilen lese ich aber auch die Sorge heraus, dass Deine Freundin/Verlobte berufliche Chancen verspielt. Ich denke, dass ein Ehevertrag Dir Sicherheit gibt, um beim Scheitern der Ehe nicht zu viel zahlen zu müssen, für jemanden der beruflich "weniger ergeizig" war. Jedoch, sehe ich einen Ehevertrag nicht unbedingt als Anreiz für den Partner um sich selbstständig aufzustellen. Um sich selbststvndig aufzustellen, spielen noch viele andere Faktoren eine Rolle: Persönlichkeit, Herkunft, Werte, ihre Idee von der Rolle der Frau etc. Ich denke, dass ihr mehrmals und ausgiebig vor der Verlobung sprechen müsst, wie ihr Euch das Arbeitsleben, Ausgaben, Sparziele, Altersvorsorge & Investments vorstellt, mit und ohne Kinder. Verschiedener Meinung sein über Finanzen (egal ob es um verdienen, oder ausgeben geht) ist einer der Hauptstreitpunkte aller Ehen. Und Du möchtest es sicherlich nicht soweit kommen lassen.
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