In Antwort auf teresa_11959020
Darum geht es ja nicht
er will seinen Namen ja in seinen Geburtsnamen ändern, den er in seinen ersten drei Lebensjahren getragen hat, bis seine Eltern geheiratet hatten. Und diesen Namen würde ich dann bei der Heirat auch annehmen wollen.
Habe aber jetzt herausgefunden, dass ein möglicher Grund bei einer "öffentlich rechtlichen namensänderung" auch sein kann, einen sog. Sammelnamen zu haben (Meier, Müller, Schulze, vielleicht klappt es damit. Er heißt nämlich Müller und dass auch nur, weil sein Vater ein Findelkind war und man nicht wußte wie man ihn nennen kann. Dieser nsme hat also auch gar keinen Hintergrund, während sein Geburtsname sehr schön klingt und eine alte Tradition hat, sogar ein eigenes Wappen! Ich find es einfach blöd, dass das so kompliziert ist, er sucht sich ja keinen völlig neuen Namen aus, sondern will seinen "alten" namen zurück mit dem er geboren ist.
Sorry für die lange Antwort, aber die sache liegt mir echt am Herzen..
Auf zum Standesamt...
und fragen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß es nicht geht, schließlich können geschiedene Frauen ja auch problemlos ihren Mädchennamen wieder annehmen. Schwierig ist es nur, wenn ihr einen völlig neuen Namen nehmen wollt, aber das ist ja nicht der Fall. In seiner Geburtsurkunden müßte doch auch sein urspünglicher Name stehen, oder? Ich würde einfach mal beim Standesamt nachfragen, die können dir das ganz genau sagen.
Lg, Muckel
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