In Antwort auf britta_12100163
Das wär ja nicht schlecht, aber...
... womit beweist man denn seine Verlobung? Nicht jeder hat Ringe, und wenn, dann muss der Ring, den man trägt, noch lange kein Verlobungsring sein, und der Arzt wird ja wohl kaum beim Standesamt nachfragen, wann man dort heiratet.
Da mich das jetzt echt interessiert...
... hab ich mal nachrecherchiert. Also, ihr habt recht, was den "Vertrag" betrifft. Hier hab ich zum Beipspiel folgendes gefunden:
"Die rechtliche Seite der Verlobung
Die Verlobung ist das Versprechen zweier Menschen, einander zu heiraten. Das Heiratsversprechen kann allerdings nicht erzwungen oder eingeklagt werden. Vor dem Gesetz gilt eine Verlobung als Vertrag.
Im Sinne der Strafgesetze gelten die Verlobten als Angehörige und können vor Gericht die Aussage verweigern. Sollte einer der Partner die Verlobung lösen, kann das rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Man kann durchaus Schadensersatz für das bereits gekaufte Hochzeitskleid oder den Hochzeitsanzug verlangen. Verlobungsgeschenke müssen zurück gegeben werden, u.a. auch die Liebesbriefe.
Wer die Verlobung löst, darf nicht überrascht sein, wenn der enttäuschte Ex- Partner seine Liebesbotschaften wiederhaben möchte!"
Bloß, ganz ehrlich, mir ist die "Beweisfrage" noch immer zu schwammig. Man hat ja nichts unterschrieben, manchmal gibt es keine Zeugen - wie also dem Arzt beweisen, dass man die Verlobte und nicht nur die Freundin ist? Den Punkt versteh ich echt nicht.
Gefällt mir