In Antwort auf lujza_12835393
Danke für deinen Beitrag...
Hallo!
Ja wir lieben uns schon, ohne wenn und aber.... Nur die Sache ist auch die, das wir dann mehr Geld bekommen, wenn wir heiraten.
Er hat sich schon sehr verändert... Mein Freund macht keine neue Schulden mehr, wenn er etwas kaufen will, werde ich gefragt, ob ich einverstanden bin. Wenn ich sage "nein", dann wirds auch nicht gekauft. Wir reden ganz normal drüber, ohne zu streiten. Wir sind jetzt 5 einhalb Jahre ein Paar... 
Möchte hald nur nich, für seine Schulden die er vor 10 Jahren gemacht hat, dafür grad stehn müssen.
Danke für deinen Beitrag...
Keine Sorge!
die Schulden, die Dein Freund vor der Ehe gemacht hat, musst Du definitiv nicht übernehmen. Einen Ehevertrag musst Du auch nicht vereinbaren. Nach dem gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) trägt jeder Sorge für sein eigenes Vermögen. Der Anfangsbestand (dazu zählen auch Erbschaften während der Ehe) bleibt Dir und im Falle einer Scheidung wird er vom Endvermögen abgezogen. Das was übrig bleibt nennt man Zugewinn und wird hälftig aufgeteilt. Dies ist alles im 1363 Abs.2 BGB geregelt. Gläubiger können also Dein Vermögen nicht zur Begleichung der Schulden Deines Freundes heranziehen. Es sei denn, Du hast eine Bürgschaft unterschrieben - aber ich denke, so dumm warst Du nicht.
LG und eine wunderschöne Hochzeit!
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