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Forum / Hochzeit

Heiraten und Schulden??

Letzte Nachricht: 13. September 2013 um 10:43
L
lujza_12835393
04.05.08 um 23:34


Hallo!

Mein Freund und ich möchten bald heiraten. Leider hat er einiges an Schulden. Es wird noch lange dauern, bis er alles zurück gezahlt hat. Können Gläubiger(Gerichtsvollzieher) zu mir kommen und die Schulden von mir einfordern, wenn wir verheiratet sind?
Danke für die Antworten...

Gruß

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L
lujza_12835393
30.06.08 um 23:20

Danke für deinen Beitrag...

Hallo!

Ja wir lieben uns schon, ohne wenn und aber.... Nur die Sache ist auch die, das wir dann mehr Geld bekommen, wenn wir heiraten.
Er hat sich schon sehr verändert... Mein Freund macht keine neue Schulden mehr, wenn er etwas kaufen will, werde ich gefragt, ob ich einverstanden bin. Wenn ich sage "nein", dann wirds auch nicht gekauft. Wir reden ganz normal drüber, ohne zu streiten. Wir sind jetzt 5 einhalb Jahre ein Paar...

Möchte hald nur nich, für seine Schulden die er vor 10 Jahren gemacht hat, dafür grad stehn müssen.

Danke für deinen Beitrag...

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J
julia_12742211
05.07.08 um 14:28
In Antwort auf lujza_12835393

Danke für deinen Beitrag...

Hallo!

Ja wir lieben uns schon, ohne wenn und aber.... Nur die Sache ist auch die, das wir dann mehr Geld bekommen, wenn wir heiraten.
Er hat sich schon sehr verändert... Mein Freund macht keine neue Schulden mehr, wenn er etwas kaufen will, werde ich gefragt, ob ich einverstanden bin. Wenn ich sage "nein", dann wirds auch nicht gekauft. Wir reden ganz normal drüber, ohne zu streiten. Wir sind jetzt 5 einhalb Jahre ein Paar...

Möchte hald nur nich, für seine Schulden die er vor 10 Jahren gemacht hat, dafür grad stehn müssen.

Danke für deinen Beitrag...

Keine Sorge!
die Schulden, die Dein Freund vor der Ehe gemacht hat, musst Du definitiv nicht übernehmen. Einen Ehevertrag musst Du auch nicht vereinbaren. Nach dem gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) trägt jeder Sorge für sein eigenes Vermögen. Der Anfangsbestand (dazu zählen auch Erbschaften während der Ehe) bleibt Dir und im Falle einer Scheidung wird er vom Endvermögen abgezogen. Das was übrig bleibt nennt man Zugewinn und wird hälftig aufgeteilt. Dies ist alles im 1363 Abs.2 BGB geregelt. Gläubiger können also Dein Vermögen nicht zur Begleichung der Schulden Deines Freundes heranziehen. Es sei denn, Du hast eine Bürgschaft unterschrieben - aber ich denke, so dumm warst Du nicht.

LG und eine wunderschöne Hochzeit!

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T
tierra_11848535
16.02.10 um 14:55

Hallo
ich bin im Moment in so einer ähnlichen Lage.
Mein Freund und ich sind seit 2 Jahren zusammen und wollen in diesem Jahr noch heiraten (wir waren beide schon einmal verheiratet).
Er verdient nicht so viel und kann den Unterhalt für seine Tochter nicht zahlen, das sammelt sich nun, weil das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss trägt, aber eben nur bis zum bestimmten Alter.
Wie ist das wenn wir verheiratet wären? Muss ich als seine Frau für seine Tochter mit aufkommen?

Auch haben wir uns jetzt ein Haus gekauft bzw. ich habe es gekauft und ich stehe allein im Grundbuch und Kaufvertrag. Hat da später seine Tochter ein Anrecht auf das Haus?
Weil er hat auch noch einen Sohn der bei uns lebt und ich habe eine Tochter??? Wie verhält es sich wenn wir heiraten würden, weil so richtig bin ich noch nicht überzeugt von der Sache.????

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H
honor_12306833
13.09.13 um 10:43

Dito
bin gerade in der selben Situation

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