In Antwort auf jouko_11931135
Kindergeld
gibt es nur, wenn ihr beide in einer Ausbildung, Schule, einem Studium seid, also nichts oder nur sehr wenig verdient.
Außerdem dürft ihr beide das 25. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Wenn dein Freund vor seiner Ausbnildung, Studium oder was auch immer bei der Bundeswehr war, kann sich die Zahlung des Kindergeldes um die Zeit bei der Bundeswehr verlängern.
Grüßle
Bernd Stephanny
www.stephanny-eventplanung.de
Danke für die Antwort!
Das heißt wir bekommen weiterhin Kindergeld, weil ich ab Herbst studiere (1. Semester) und mein Verlobter erst in 2 Jahren mit der Ausbildung fertig ist (er war aber nicht beim Bund). Und das 25. lebensjahr tritt bei uns erst in 4 Jahren ein.
Vielen Dank für die Antwort! Dann wissen wir nun bescheid.
Liebe Grüße zurück.
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