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Forum / Hochzeit

Mitgefangen, Mitgefangen? Wo kann ich mich drücken?

Letzte Nachricht: 8. Juli 2014 um 11:29
R
rian_12238660
22.11.13 um 17:48

Zugegeben. Ein heftiger Titel.

Aber es geht um folgendes:

Ich besitze Immobilien und sonstiges Vermögen.
Wert: >1 Million Euro.
Einkommen entsprechend hoch. (normaler Arbeitslohn + Dividenden + Zinsen + Miteinnahmen)

Meine Freundin hat nur einen normalen Arbeitslohn und kein Vermögen.

Problem: Meine Freundin will nun unbedingt heiraten.

Deswegen meine Frage. In wie weit kann ich mich bei einer Scheidung vor Enteignung schützen.

Und die zweite Frage:
Wenn Sie keinen Job mehr findet und Arbeitslosengeld I ausläuft, muss ich dann auch zahlen?

Hintergrund:
Ich bin ein eher einfacher Mensch. Sparsam und mit dem Zufrieden was er hat.
Sie gibt halt Geld aus, wenn es auf dem Konto ist. (Klamotten und so...)

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R
rian_12238660
22.11.13 um 18:03

Natürlich sollte der Titel
Mitgefangen, Mitgehangen
heißen....

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T
tammie_12850878
28.12.13 um 18:42
In Antwort auf rian_12238660

Natürlich sollte der Titel
Mitgefangen, Mitgehangen
heißen....

Die beste lösung
Da du scheinbar davon ausgehst dass die Ehe sowieso nicht hält würde ich dir raten, nicht zu heiraten.

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kuon86
kuon86
30.12.13 um 14:41

...
"Deswegen meine Frage. In wie weit kann ich mich bei einer Scheidung vor Enteignung schützen."

Dein voreheliches Vermögen gehört dir auch nach einer Scheidung, auch ohne Ehevertrag. Wenn du dein während der Ehe erworbenes Vermögen für dich behalten möchtest, benötigt ihr einen Ehevertrag, in dem Gütertrennung vereinbart wird.

"Wenn Sie keinen Job mehr findet und Arbeitslosengeld I ausläuft, muss ich dann auch zahlen?"

Ja, musst du. Übrigens auch jetzt schon, falls ihr länger als ein Jahr zusammenlebt, denn dann seid ihr eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft/Bedarfsgemeinschaft.

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R
rian_12238660
05.01.14 um 23:12

-
Danke für die Antworten.

@desigual13
gute Idee. Sieht leider nicht jeder so.


Wer kann mir helfen einen Ehevertrag nach meinen Wünschen aufzusetzen?
Ein Anwalt? Wenn ja welche Fachrichtung sollte er haben.
Oder ein Notar?

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G
gypsy_12328611
10.01.14 um 18:29

Nicht heiraten!
Auf gar keinen Fall heiraten.
Kann sein, dass der Ehrentag am Ende das Papier nicht wert ist, auf dem er geschrieben wurde.
Mach dich mal schlau.

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Kannst du deine Antwort nicht finden?

cookiebacke
cookiebacke
13.01.14 um 13:34

Also
... wem als erstes der Gedanke durch den Kopf schießt dass ihr euch trennen könntet und du evtl. bei Arbeitslosigkeit für sie aufkommen müsstet ist es ja nicht wirklich die große Liebe oder? Und Letzten Endes müsst ihr beide heiraten wollen, wenn das nur von ihr kommt wird nicht die Ewige Liebe im Kopf haben.

Aber ich denke grundsätzlich kann man durch einen Ehevertrag einiges regeln - in deinem Fall würde ich aber einfach nicht heiraten.

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R
rian_12238660
27.02.14 um 23:52

Danke für die Antworten
Wir haben uns auf einen Ehevertrag geeignet.

Das Vermögen vor der Ehe gehört tatsächlich mir. Auch im Scheidungsfall. Der Zugewinn (auch Immobilienwerte) müsste geteilt werden. Bei uns bleibt das Vermögen getrennt. Kann ja nicht sein, dass ich das Haus meiner Großeltern verkaufen muss, um im Scheidungsfall meine Ex-Frau auszuzahlen, nur weil die Immobilienpreise nach oben schießen.

@biggischatzi
Kannst du etwas konkreter werden. Mein Notar meinte, dass ein Ehevertrag nur im Extremfall ungültig wird. Sollte bei uns ja nicht sein.

@cookiebacke
War natürlicht nicht der erste Gedanke. Aber da wir tatsächlich bereits eine eheähnliche Lebensgemeinschaft haben, hat sich die Frage eh erledigt.
kuon86 hat es ja schon richtig geschrieben.
Es ging nur darum, ob man aufgrund einer Heirat bei staatlichen Leistungen benachteiligt wird.
Tatsächlich wird man schon bei einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft diskriminiert

@kiki201219
Ich denke schon das es ewig hält. Aber Menschen ändern sich nun mal. Auch mal gut und gerne um 180 Grad. Sowas kann man bei keinem Menschen vorhersagen.

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A
an0N_1293526099z
07.04.14 um 19:18
In Antwort auf rian_12238660

Danke für die Antworten
Wir haben uns auf einen Ehevertrag geeignet.

Das Vermögen vor der Ehe gehört tatsächlich mir. Auch im Scheidungsfall. Der Zugewinn (auch Immobilienwerte) müsste geteilt werden. Bei uns bleibt das Vermögen getrennt. Kann ja nicht sein, dass ich das Haus meiner Großeltern verkaufen muss, um im Scheidungsfall meine Ex-Frau auszuzahlen, nur weil die Immobilienpreise nach oben schießen.

@biggischatzi
Kannst du etwas konkreter werden. Mein Notar meinte, dass ein Ehevertrag nur im Extremfall ungültig wird. Sollte bei uns ja nicht sein.

@cookiebacke
War natürlicht nicht der erste Gedanke. Aber da wir tatsächlich bereits eine eheähnliche Lebensgemeinschaft haben, hat sich die Frage eh erledigt.
kuon86 hat es ja schon richtig geschrieben.
Es ging nur darum, ob man aufgrund einer Heirat bei staatlichen Leistungen benachteiligt wird.
Tatsächlich wird man schon bei einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft diskriminiert

@kiki201219
Ich denke schon das es ewig hält. Aber Menschen ändern sich nun mal. Auch mal gut und gerne um 180 Grad. Sowas kann man bei keinem Menschen vorhersagen.

Ehevertrag
Hallo dau,

da steht teilweise recht viel Unsinn in den Antworten. Aus meiner Sicht sollte ein Ehevertrag heute Pflicht sein. So ein Vertrag ist im Geschäftsleben üblich, auch wenn man sich noch so vertraut. Gründet man eine Firma mit einem oder mehreren Partnern, erstellt man einen Gesellschaftervertrag. Verträge legt man dann in eine Schublade und hofft, dass man diese Schublade nie wieder öffnen muss. So ist es auch mit einem Ehevertrag.
Denke bei der ganzen Geschichte aber auch an das Erbe! Deshalb schließt man, wenn einer Vermögen hat und der andere nicht einen sogenannten Ehe- und Erbvertrag vor einem Notar.
Dein eingebrachtes Vermögen ist im Falle einer Scheidung sowieso vom Vermögensausgleich ausgeschlossen. Schreib es trotzdem in den Vertrag (wer weis, was dem Gesetzgeber noch so alles einfällt). Den Zugewinn auf Dein eingebrachtes Vermögen musst Du natürlich auch ausschließen.
Du kannst selbstverständlich auch die Unterhaltsverpflichtung einschränken, sodass diese nur aus Deinem Arbeitseinkommen berechnet werden darf (nicht aus der Rendite/Miete Deines eingebrachten Vermögens). Der Zusatz "auch in Notzeiten" muss unbedingt rein. Das ist nicht sittenwidrig! Sittenwidrigkeit wäre übrigens der einzige Grund, einen Ehevertrag für ungültig zu erklären.
Ein Unterhaltsverzicht ist schwierig. Zumindest auf Trennungsunterhalt kann man nicht verzichten (das ist die Zeit zwischen Trennung und Rechtsgültigkeit der Scheidung - meist weit mehr als 1 Jahr). Ebenso kann auf Kindesunterhalt nicht verzichtet werden. Der Verzicht auf die beiden Unterhaltsformen könnten den Vertrag nichtig machen.
Lasst Euch gut beraten und geht beide zur Beratung, damit sich Deine Braut nicht über den Tisch gezogen fühlt.
Übrigens: Ich weiß von was ich schreibe

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T
than_12041666
08.07.14 um 11:29

Die Frage ist doch nicht,
ob ER es sich nicht überlegen müsstest, nicht zu heiraten mit dem Vorwurf, schon jetzt an die Trennung zu denken,
sondern warum die Freundin ihn unbedingt heiraten will.
Wäre es nicht einen Test wert eine Ehe abzulehnen, um zu erfahren, ob sie danach bei ihm bleibt oder sich ein anderes Opfer sucht?

An alle einigermaßen verdienenden und/oder vermögenden Männer und Frauen:
Ist es nicht geiler, sein Geld zu behalten?

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