In Antwort auf rian_12238660
Danke für die Antworten
Wir haben uns auf einen Ehevertrag geeignet.
Das Vermögen vor der Ehe gehört tatsächlich mir. Auch im Scheidungsfall. Der Zugewinn (auch Immobilienwerte) müsste geteilt werden. Bei uns bleibt das Vermögen getrennt. Kann ja nicht sein, dass ich das Haus meiner Großeltern verkaufen muss, um im Scheidungsfall meine Ex-Frau auszuzahlen, nur weil die Immobilienpreise nach oben schießen.
@biggischatzi
Kannst du etwas konkreter werden. Mein Notar meinte, dass ein Ehevertrag nur im Extremfall ungültig wird. Sollte bei uns ja nicht sein.
@cookiebacke
War natürlicht nicht der erste Gedanke. Aber da wir tatsächlich bereits eine eheähnliche Lebensgemeinschaft haben, hat sich die Frage eh erledigt.
kuon86 hat es ja schon richtig geschrieben.
Es ging nur darum, ob man aufgrund einer Heirat bei staatlichen Leistungen benachteiligt wird.
Tatsächlich wird man schon bei einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft diskriminiert 
@kiki201219
Ich denke schon das es ewig hält. Aber Menschen ändern sich nun mal. Auch mal gut und gerne um 180 Grad. Sowas kann man bei keinem Menschen vorhersagen.
Ehevertrag
Hallo dau,
da steht teilweise recht viel Unsinn in den Antworten. Aus meiner Sicht sollte ein Ehevertrag heute Pflicht sein. So ein Vertrag ist im Geschäftsleben üblich, auch wenn man sich noch so vertraut. Gründet man eine Firma mit einem oder mehreren Partnern, erstellt man einen Gesellschaftervertrag. Verträge legt man dann in eine Schublade und hofft, dass man diese Schublade nie wieder öffnen muss. So ist es auch mit einem Ehevertrag.
Denke bei der ganzen Geschichte aber auch an das Erbe! Deshalb schließt man, wenn einer Vermögen hat und der andere nicht einen sogenannten Ehe- und Erbvertrag vor einem Notar.
Dein eingebrachtes Vermögen ist im Falle einer Scheidung sowieso vom Vermögensausgleich ausgeschlossen. Schreib es trotzdem in den Vertrag (wer weis, was dem Gesetzgeber noch so alles einfällt). Den Zugewinn auf Dein eingebrachtes Vermögen musst Du natürlich auch ausschließen.
Du kannst selbstverständlich auch die Unterhaltsverpflichtung einschränken, sodass diese nur aus Deinem Arbeitseinkommen berechnet werden darf (nicht aus der Rendite/Miete Deines eingebrachten Vermögens). Der Zusatz "auch in Notzeiten" muss unbedingt rein. Das ist nicht sittenwidrig! Sittenwidrigkeit wäre übrigens der einzige Grund, einen Ehevertrag für ungültig zu erklären.
Ein Unterhaltsverzicht ist schwierig. Zumindest auf Trennungsunterhalt kann man nicht verzichten (das ist die Zeit zwischen Trennung und Rechtsgültigkeit der Scheidung - meist weit mehr als 1 Jahr). Ebenso kann auf Kindesunterhalt nicht verzichtet werden. Der Verzicht auf die beiden Unterhaltsformen könnten den Vertrag nichtig machen.
Lasst Euch gut beraten und geht beide zur Beratung, damit sich Deine Braut nicht über den Tisch gezogen fühlt.
Übrigens: Ich weiß von was ich schreibe 
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