Ich nahm den Namen meines Mannes an, als wir heirateten, und behielt ihn wegen unserer Kinder nach unserer Scheidung. In jüngerer Zeit, nachdem wir eine häusliche Partnerschaft mit einer Frau eingegangen waren, konnten wir uns nicht entscheiden, wessen Namen wir verwenden sollten, also verwenden wir beide. Sie geht auf Schmidt-Broussard, ich auf Broussard-Schmidt.