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Forum / Hochzeit

Rechtliche Frage - uneheliches Kind *HILFE*

Letzte Nachricht: 31. Juli 2007 um 12:27
P
pene_12753259
08.07.07 um 11:26

Hallo,
mein Freund hat ein uneheliches Kind. Er kennt das Kind nicht, hat kaum Kontakt zur Mutter (obwohl er sich bemüht hat, den Kontakt wiederherzustellen). Anfang des Jahres hat er sich beim Jugendamt mit ihr getroffen, weil man bereden wollte, ob und wie man den Kontakt zu ihr wieder aufbauen und zum Kind herstellen kann. Gestaltet sich als sehr schwierig. Die beiden hatten Streit, als sie noch schwanger war und dies führte zur Ternnung, er kennt nicht einmal ein Foto des Kleinen. Aber wie das eben so im deutschen Recht ist, darf er fleißig blechen, blechen, blechen, Rechte hat er keine. So, nun zu meiner eigentlichen Frage:
wenn wir mal heiraten, was muss ich beachten? Ich will keinesfalls, dass die Kindesmutter oder das Kind irgendwie an mein Geld, mein Eigentum oder das, was mein Partner und ich zusammen aufgebaut haben (z.B. irgendwann mal ein Haus o.ä.) rankommen. Wie ist das mit dem Erbrecht zum Beispiel? Was ist, wenn mein Partner mal arbeitslos wird und kein Geld hat, um Unterhalt zu zahlen?? Muss ich dann herhalten?? Oder wenn ihm mal was passiert, kann sein Kind dann Dinge erben, weil es eben sein leibliches Kind ist? Vor so etwas habe ich nämlich eine Heidenangst!! Dass ich mir mit ihm was aufbaue und auf Grund des fantastischen Rechtssystem am Ende aus irgendwelchen Gründen in die Röhre schaue!!! Kann man hier im Rahmen eines Ehevertrages was machen? Sind Kinder nicht generell als allererstes erbberechtigt?? HILFE!!
Danke!
LG
Sandy

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T
tammy_11886843
09.07.07 um 15:03

Dein Mann hat Rechte
Hallo Sandy,

leider kann ich dir deine Fragen auch nicht beantworten, aber eigentlich müsste euch da das Jugnedamt Auskunft geben können und vielleicht sogar auch das Standesamt, denn diese beiden Ämter sind ja auch für die Vaterschaftserklärung zuständig. Zumindest werden die euch sicherlich Infomaterialien geben können, bzw. sagen euch, wo ihr sowas herbekommt oder an wen ihr euch mit euren Fragen wenden könnt.
Was das Erben angeht, weiß ich nur, dass ihr euch gegenseitig als Erben einsetzen könnt und ihr könnt auch bestimmen, was mit dem Erbe (Haus) wird, wenn euch beiden was zustößt. Inwieweit dem Kind ein Pflichtteil zusteht weiß ich auch nicht. Aber vielleicht meldet sich ja noch ein(angehender)Jurist aus diesem Forum bei dir.

Was ich dir aber ganz sicher sagen kann: wenn dein Mann für das Kind zahlt, hat er auch das Recht es zu sehen, da kann sich die Gute auf die Hinterbeine stellen wie sie will, ein zahlender Vater hat auch Rechte. Also wenn er das Kind unbedingt sehen will, darf sie ihm das nicht verwehren, auch nicht, wenn das Kind einen neuen

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T
tammy_11886843
09.07.07 um 15:22
In Antwort auf tammy_11886843

Dein Mann hat Rechte
Hallo Sandy,

leider kann ich dir deine Fragen auch nicht beantworten, aber eigentlich müsste euch da das Jugnedamt Auskunft geben können und vielleicht sogar auch das Standesamt, denn diese beiden Ämter sind ja auch für die Vaterschaftserklärung zuständig. Zumindest werden die euch sicherlich Infomaterialien geben können, bzw. sagen euch, wo ihr sowas herbekommt oder an wen ihr euch mit euren Fragen wenden könnt.
Was das Erben angeht, weiß ich nur, dass ihr euch gegenseitig als Erben einsetzen könnt und ihr könnt auch bestimmen, was mit dem Erbe (Haus) wird, wenn euch beiden was zustößt. Inwieweit dem Kind ein Pflichtteil zusteht weiß ich auch nicht. Aber vielleicht meldet sich ja noch ein(angehender)Jurist aus diesem Forum bei dir.

Was ich dir aber ganz sicher sagen kann: wenn dein Mann für das Kind zahlt, hat er auch das Recht es zu sehen, da kann sich die Gute auf die Hinterbeine stellen wie sie will, ein zahlender Vater hat auch Rechte. Also wenn er das Kind unbedingt sehen will, darf sie ihm das nicht verwehren, auch nicht, wenn das Kind einen neuen

Teil 2
Sorry, da fehlte plötzlich die Hälfte!

Also sie darf ihm das Kind auch nicht verwehren, wenn es einen neuen "Papi" hat und sie meint, das Kind zu verwirren. Sie ist sogar dazu verpflichtet, den Kontakt zum leiblichen Vater nicht zu unterbinden. Kein Gericht würde ihm das Umgangsrecht zu seinem Sohn verwehren, wenn es so weit kommen würde. Ich verstehe gar nicht, warum ihn das Jugendamt da nicht unterstützt. Geht doch nochmal hin die helfen euch sicher, auch bei euren anderen Fragen, zumindest was den Unterhalt betrifft. Er sollte nur bei allem was er tut sehr vorsichtig und diplomatisch vorgehen und immer an das Wohlergehen des Kindes denken. Aber er sollte sich trotzdem nicht von der Mutter abwimmeln lassen, es ist sein Recht sein Kind zu sehen und Kontakt zu ihm zu haben - sogar in Deutschland!!
LG
Anja

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A
agueda_12045233
09.07.07 um 17:20
In Antwort auf tammy_11886843

Teil 2
Sorry, da fehlte plötzlich die Hälfte!

Also sie darf ihm das Kind auch nicht verwehren, wenn es einen neuen "Papi" hat und sie meint, das Kind zu verwirren. Sie ist sogar dazu verpflichtet, den Kontakt zum leiblichen Vater nicht zu unterbinden. Kein Gericht würde ihm das Umgangsrecht zu seinem Sohn verwehren, wenn es so weit kommen würde. Ich verstehe gar nicht, warum ihn das Jugendamt da nicht unterstützt. Geht doch nochmal hin die helfen euch sicher, auch bei euren anderen Fragen, zumindest was den Unterhalt betrifft. Er sollte nur bei allem was er tut sehr vorsichtig und diplomatisch vorgehen und immer an das Wohlergehen des Kindes denken. Aber er sollte sich trotzdem nicht von der Mutter abwimmeln lassen, es ist sein Recht sein Kind zu sehen und Kontakt zu ihm zu haben - sogar in Deutschland!!
LG
Anja

Also
ich würde Dir vorschlagen, dass Ihr mal zu einem Rechtsanwalt geht. Am Besten ein Fachanwalt für Familienrecht. Der kennt sich damit Bestens aus. Ich gehe aber davon aus, dass Dich nicht für das Kind Deines Freundes in Anspruch nehmen kann. Wenn er nicht mehr zahlen kann, dann zahlt glaube ich das Jugendamt bzw. Sozialamt erstmal weiter und holen sich, sofern derjenige dann wieder arbeitet - das ganze Geld zurück.

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D
devi_12693754
09.07.07 um 19:17

Hi
hallo sandy,
bin in genau derselben situation, nur hat mein freund überhaupt gar keinen kontakt weder zum kind noch zur mutter. naja.
ansonsten: sein kind hat mit deinem geld überhaupt gar nichts zu tun, auch wenn ihr heiratet.
aber jetzt die wirklich schlechten nachrichten: sein kind wird immer seinen pflichtteil erben, selbst wenn dein freund dich als alleinerbin einsetzt. der pflichtteil beträgt 1/2 von dem, was man als gesetzlichen erbteil bekäme. je mehr gemeinsame kinder ihr habt, desto geringer der erbteil seines kindes! ansonsten erbst du gesetzlich 50%, das kind die hälfte der anderen hälfte, also 25%! das ist schon ne menge, wenn man zb gemeinsam ein haus hat, das 500.000 euro wert ist. da sind 25% sehr viel, so daß man das haus evtl. verkaufen muß, um das kind auszubezahlen (es erbt nur die quote, keine bestimmte sachen).
besonders schlimm finde ich den gedanken, daß mein freund stirbt, wir haben 3 kleine kinder, und dann muß ich auch noch das haus verkaufen, das uns gemeinsam gehört hat.
aber ich sage jetzt mal so: je weniger man hat, desto weniger kann man vererben!
grüße gargi

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pene_12753259
09.07.07 um 19:50
In Antwort auf devi_12693754

Hi
hallo sandy,
bin in genau derselben situation, nur hat mein freund überhaupt gar keinen kontakt weder zum kind noch zur mutter. naja.
ansonsten: sein kind hat mit deinem geld überhaupt gar nichts zu tun, auch wenn ihr heiratet.
aber jetzt die wirklich schlechten nachrichten: sein kind wird immer seinen pflichtteil erben, selbst wenn dein freund dich als alleinerbin einsetzt. der pflichtteil beträgt 1/2 von dem, was man als gesetzlichen erbteil bekäme. je mehr gemeinsame kinder ihr habt, desto geringer der erbteil seines kindes! ansonsten erbst du gesetzlich 50%, das kind die hälfte der anderen hälfte, also 25%! das ist schon ne menge, wenn man zb gemeinsam ein haus hat, das 500.000 euro wert ist. da sind 25% sehr viel, so daß man das haus evtl. verkaufen muß, um das kind auszubezahlen (es erbt nur die quote, keine bestimmte sachen).
besonders schlimm finde ich den gedanken, daß mein freund stirbt, wir haben 3 kleine kinder, und dann muß ich auch noch das haus verkaufen, das uns gemeinsam gehört hat.
aber ich sage jetzt mal so: je weniger man hat, desto weniger kann man vererben!
grüße gargi

Traurige Sache...
...besonders für den, der mit dem Kind gar nix am Hut hat.
Was ist, wenn man z.B. beim Hauskauf alles auf mich überschreibt?? Dann kann sein Kind ja eigentlich nix davon erben, oder? Birgt natürlich die Gefahr, dass ich allein mit den Kosten da sitze, wenn er mal weg sein sollte, oder?!
Herrje, ist das komplitziert.

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M
monta_12574206
31.07.07 um 12:27
In Antwort auf devi_12693754

Hi
hallo sandy,
bin in genau derselben situation, nur hat mein freund überhaupt gar keinen kontakt weder zum kind noch zur mutter. naja.
ansonsten: sein kind hat mit deinem geld überhaupt gar nichts zu tun, auch wenn ihr heiratet.
aber jetzt die wirklich schlechten nachrichten: sein kind wird immer seinen pflichtteil erben, selbst wenn dein freund dich als alleinerbin einsetzt. der pflichtteil beträgt 1/2 von dem, was man als gesetzlichen erbteil bekäme. je mehr gemeinsame kinder ihr habt, desto geringer der erbteil seines kindes! ansonsten erbst du gesetzlich 50%, das kind die hälfte der anderen hälfte, also 25%! das ist schon ne menge, wenn man zb gemeinsam ein haus hat, das 500.000 euro wert ist. da sind 25% sehr viel, so daß man das haus evtl. verkaufen muß, um das kind auszubezahlen (es erbt nur die quote, keine bestimmte sachen).
besonders schlimm finde ich den gedanken, daß mein freund stirbt, wir haben 3 kleine kinder, und dann muß ich auch noch das haus verkaufen, das uns gemeinsam gehört hat.
aber ich sage jetzt mal so: je weniger man hat, desto weniger kann man vererben!
grüße gargi

Ohje...
STOP!!! das stimmt nicht ganz!!!!
wenn der vater nicht (mehr) den unterhalt für sein uneheliches kind bestreiten kann, wird das gehalt der ehefrau mit angerechnet!!!!! umfair, aber wahr!!!!
es nützt also gar nichts, sich arbeitlos zu melden (oder so), um den unterhalt nicht zahlen zu müssen....dann muß frau herhalten.gerade geschehen in unserem bekanntenkreis. ging vor gericht!!!

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