Dein Mann hat Rechte
Hallo Sandy,
leider kann ich dir deine Fragen auch nicht beantworten, aber eigentlich müsste euch da das Jugnedamt Auskunft geben können und vielleicht sogar auch das Standesamt, denn diese beiden Ämter sind ja auch für die Vaterschaftserklärung zuständig. Zumindest werden die euch sicherlich Infomaterialien geben können, bzw. sagen euch, wo ihr sowas herbekommt oder an wen ihr euch mit euren Fragen wenden könnt.
Was das Erben angeht, weiß ich nur, dass ihr euch gegenseitig als Erben einsetzen könnt und ihr könnt auch bestimmen, was mit dem Erbe (Haus) wird, wenn euch beiden was zustößt. Inwieweit dem Kind ein Pflichtteil zusteht weiß ich auch nicht. Aber vielleicht meldet sich ja noch ein(angehender)Jurist aus diesem Forum bei dir.
Was ich dir aber ganz sicher sagen kann: wenn dein Mann für das Kind zahlt, hat er auch das Recht es zu sehen, da kann sich die Gute auf die Hinterbeine stellen wie sie will, ein zahlender Vater hat auch Rechte. Also wenn er das Kind unbedingt sehen will, darf sie ihm das nicht verwehren, auch nicht, wenn das Kind einen neuen