Schulden vor der Ehe... Ehevertrag?
Huhu...
ich habe eine Frage, zu der ich im Internet nicht wirklich schlau wurde...
mein Freund und ich sind seit längerem verlobt und wollen nun baldigst heiraten...
Ich habe bereits einige wenige Schulden, die mir noch vor seiner Zeit entstanden sind...
Ich hatte evtl die Idee einer Privatinsolvenz, doch ich habe gehört, dafür muss man erwerbsfähig sein, was ich nicht bin.
Ich habe eigentlich bisher immer von damals Sozialhilfe, heute HartzIV leben müssen...
Als ich meinen Freund kennenlernte arbeitete er noch bei einer Firma, aus der er dann ein Jahr später nach 13 Jahren gekündigt wurde.
Seit diesem Monat arbeitet er allerdings wieder.
Meine Frage wäre, könnte ich mit einem Ehevertrag besiegeln, das er für meine Schulden nicht belangt wird? weiter abzahlen kann ich ja unanhängig davon trotzdem.
Wer macht einen Ehevertrag, hat jemand damit schon Erfahrung in Bezug auf die Kosten eines Ehevertrages und evtl was dort ao alles drin steht?
Ich bin wirklich unerfahren in dem Thema, auch erst 23 Jahre alt und habe nicht viel Lebenserfahrung und auch noch nie geheiratet, geschweige denn mich mit dem Thema befasst *gg*...
Ich möchte halt einfach nicht, das ihm das Gehalt gepfändet wird oder er meinen Mist abbezahlen muss, damit könnte ich garnicht leben...
Ich habe ausserdem gelesen, das ein Ehepartner NICHT für die Schulden des anderen aufkommen muss, die VOR der Ehe entsanden sind, ein anderer sagt aber wiederum das er doch dafür haftet... Deswegen bin ich mir nicht ganz sicher was denn da nun stimmt. Ich hoffe, hier jemanden zu finden, der vielleicht einen Rat hat oder mir sogar direkt etwas dazu sagen kann. Über Eure Erfahrungen zu diesem Thema wäre ich sehr dankbar.
Vielleicht gibt es da auch wieder Unterschiede von Bundesland zu Bundesland, mein Freund und ich wohnen in Hessen.
Privatinsolvenz oder Ehevertrag? Oder gar etwas ganz anderes?
Ich freue mich auf Eure antworten, sollte es noch Fragen geben, die dabei eine Rolle spielen, bin ich gerne bereit diese zu beantworten.
Liebe Grüsse,
Pync
Mehr lesen
Rechtlich absichern ist immer besser!
Hallo Pync,
prinzipiell stimmt es schon - so lange dein "Mann" nicht für deine Schulden schriftlich haftet muß er auch nichts abbezahlen. Dies ist im übrigen auch für in einer Ehe gemachte Schulden so. Nur wenn der Ehepartner z.B. einen Kreditvertrag "mit unterschreibt" kann er auch in die Haftung genommen werden. Führt auf alle Fälle 2 getrennte Konten! Keinesfalls ein gemeinsames Konto! Gläubiger versuchen so lange es geht an Ihr Geld zu gelangen.
Also den Mann darf so lange deine Schulden bestehen keinesfalls irgendein Schriftstück unterzeichnen bezüglich einer Mithaftung (Bürgschaft etc.).
Privatinsolvenz kannst du aber trotzdem beantragen (lass dich da doch bitte kostenlos bei deinem zuständigen Amtsgericht beraten). Auch wenn du kein Einkommen hast und dir jetzt evtl. jegliche Unterstützung durch eine Heirat gekürzt bzw. aberkannt wird. Es wird dann so eine Art monatliches "Taschengeld" angenommen, das du von deinem Mann erhältst (berechnet nach dem Durchschnittslohn deines Mannes). Von diesem mußt du dann deine Schulden abzahlen. So lange dein Mann nicht schriftlich für dich haftet - kommen keine weiteren Forderungen auf Ihn zu. Jedoch paßt dann bitte auch wirklich auf, dass ihr 2 getrennte Konten führt. Das ist zwar aufwändig - aber ihr braucht das als Nachweis.
Rechtsverbindliche Eheverträge werden grundsätzlich beim Notar geschlossen. Über die Kosten bekommst du auch schon vorher von Ortsansässigen Notaren eine Info (die Kosten sind je nach "Wert" (d.h. ist ein Haus vorhanden, Sparkonto ..... ) und "Sache" (d.h. regelt ihr auch späteres Teilen von Möbeln, Unterhalt, Besuchsrecht bei Kindern ...) gestaffelt. Es gibt zwar eine allgemeine Gebührenordnung, jedoch ist das jetzt regional und von Notar zu Notar sehr unterschiedlich. Ein Ehevertrag ist im Vorfeld geschlossen auf alle Fälle die bessere Variante. So lange man sich liebt lassen sich solche Dinge wie Teilen oder gar Unterhalt und ein evtl. Besuchsrecht bei Kindern immer besser und fairer regeln.
Bei einer Heirat denkt man ja nicht an ein Scheitern der Ehe. Das wünscht sich keiner - aber leider wissen wir alle nicht was die Zukunft bringt
Die Sache mit Privatinsolvenz und Eheverträgen sind für ganz Deutschland einheitlich geregelt.
Es kann nur sein, dass du z.B. bei der Privatinsolvenz an Mitarbeiter gerätst, welche gerade keine Lust auf Arbeit haben. Du mußt da hartnäckig bleiben und eben zur nächsten Türe gehen. Sei freundlich und zeige deinen Willen, dann wirst du es auch schaffen!
Gefällt mir
Rechtlich absichern ist immer besser!
Hallo Pync,
prinzipiell stimmt es schon - so lange dein "Mann" nicht für deine Schulden schriftlich haftet muß er auch nichts abbezahlen. Dies ist im übrigen auch für in einer Ehe gemachte Schulden so. Nur wenn der Ehepartner z.B. einen Kreditvertrag "mit unterschreibt" kann er auch in die Haftung genommen werden. Führt auf alle Fälle 2 getrennte Konten! Keinesfalls ein gemeinsames Konto! Gläubiger versuchen so lange es geht an Ihr Geld zu gelangen.
Also den Mann darf so lange deine Schulden bestehen keinesfalls irgendein Schriftstück unterzeichnen bezüglich einer Mithaftung (Bürgschaft etc.).
Privatinsolvenz kannst du aber trotzdem beantragen (lass dich da doch bitte kostenlos bei deinem zuständigen Amtsgericht beraten). Auch wenn du kein Einkommen hast und dir jetzt evtl. jegliche Unterstützung durch eine Heirat gekürzt bzw. aberkannt wird. Es wird dann so eine Art monatliches "Taschengeld" angenommen, das du von deinem Mann erhältst (berechnet nach dem Durchschnittslohn deines Mannes). Von diesem mußt du dann deine Schulden abzahlen. So lange dein Mann nicht schriftlich für dich haftet - kommen keine weiteren Forderungen auf Ihn zu. Jedoch paßt dann bitte auch wirklich auf, dass ihr 2 getrennte Konten führt. Das ist zwar aufwändig - aber ihr braucht das als Nachweis.
Rechtsverbindliche Eheverträge werden grundsätzlich beim Notar geschlossen. Über die Kosten bekommst du auch schon vorher von Ortsansässigen Notaren eine Info (die Kosten sind je nach "Wert" (d.h. ist ein Haus vorhanden, Sparkonto ..... ) und "Sache" (d.h. regelt ihr auch späteres Teilen von Möbeln, Unterhalt, Besuchsrecht bei Kindern ...) gestaffelt. Es gibt zwar eine allgemeine Gebührenordnung, jedoch ist das jetzt regional und von Notar zu Notar sehr unterschiedlich. Ein Ehevertrag ist im Vorfeld geschlossen auf alle Fälle die bessere Variante. So lange man sich liebt lassen sich solche Dinge wie Teilen oder gar Unterhalt und ein evtl. Besuchsrecht bei Kindern immer besser und fairer regeln.
Bei einer Heirat denkt man ja nicht an ein Scheitern der Ehe. Das wünscht sich keiner - aber leider wissen wir alle nicht was die Zukunft bringt
Die Sache mit Privatinsolvenz und Eheverträgen sind für ganz Deutschland einheitlich geregelt.
Es kann nur sein, dass du z.B. bei der Privatinsolvenz an Mitarbeiter gerätst, welche gerade keine Lust auf Arbeit haben. Du mußt da hartnäckig bleiben und eben zur nächsten Türe gehen. Sei freundlich und zeige deinen Willen, dann wirst du es auch schaffen!
Danke schonmal...
Vielen Dank bernsteinaugen für Deine Antwort. Ich habe heute schon in mehreren Foren etc gepostet und Deine Antwort hat mir am meisten weitergeholfen.
Konto habe ich allerdings kein eigenes, jedoch läuft sein Konto auch nur auf seinen Namen, solange das so ist, ist es ja auch kein gemeinsames Konto, oder? Egal ob wir dann nun heiraten würden, hoffe habe das richtig verstanden
Ich werde mich auf jeden Fall nochmal gründlich informieren bevor es ernst wird
Ich bedanke mich nochmal für Deine aufschlussreiche Antwort
LG Pync
Gefällt mir
Rechtlich absichern ist immer besser!
Hallo Pync,
prinzipiell stimmt es schon - so lange dein "Mann" nicht für deine Schulden schriftlich haftet muß er auch nichts abbezahlen. Dies ist im übrigen auch für in einer Ehe gemachte Schulden so. Nur wenn der Ehepartner z.B. einen Kreditvertrag "mit unterschreibt" kann er auch in die Haftung genommen werden. Führt auf alle Fälle 2 getrennte Konten! Keinesfalls ein gemeinsames Konto! Gläubiger versuchen so lange es geht an Ihr Geld zu gelangen.
Also den Mann darf so lange deine Schulden bestehen keinesfalls irgendein Schriftstück unterzeichnen bezüglich einer Mithaftung (Bürgschaft etc.).
Privatinsolvenz kannst du aber trotzdem beantragen (lass dich da doch bitte kostenlos bei deinem zuständigen Amtsgericht beraten). Auch wenn du kein Einkommen hast und dir jetzt evtl. jegliche Unterstützung durch eine Heirat gekürzt bzw. aberkannt wird. Es wird dann so eine Art monatliches "Taschengeld" angenommen, das du von deinem Mann erhältst (berechnet nach dem Durchschnittslohn deines Mannes). Von diesem mußt du dann deine Schulden abzahlen. So lange dein Mann nicht schriftlich für dich haftet - kommen keine weiteren Forderungen auf Ihn zu. Jedoch paßt dann bitte auch wirklich auf, dass ihr 2 getrennte Konten führt. Das ist zwar aufwändig - aber ihr braucht das als Nachweis.
Rechtsverbindliche Eheverträge werden grundsätzlich beim Notar geschlossen. Über die Kosten bekommst du auch schon vorher von Ortsansässigen Notaren eine Info (die Kosten sind je nach "Wert" (d.h. ist ein Haus vorhanden, Sparkonto ..... ) und "Sache" (d.h. regelt ihr auch späteres Teilen von Möbeln, Unterhalt, Besuchsrecht bei Kindern ...) gestaffelt. Es gibt zwar eine allgemeine Gebührenordnung, jedoch ist das jetzt regional und von Notar zu Notar sehr unterschiedlich. Ein Ehevertrag ist im Vorfeld geschlossen auf alle Fälle die bessere Variante. So lange man sich liebt lassen sich solche Dinge wie Teilen oder gar Unterhalt und ein evtl. Besuchsrecht bei Kindern immer besser und fairer regeln.
Bei einer Heirat denkt man ja nicht an ein Scheitern der Ehe. Das wünscht sich keiner - aber leider wissen wir alle nicht was die Zukunft bringt
Die Sache mit Privatinsolvenz und Eheverträgen sind für ganz Deutschland einheitlich geregelt.
Es kann nur sein, dass du z.B. bei der Privatinsolvenz an Mitarbeiter gerätst, welche gerade keine Lust auf Arbeit haben. Du mußt da hartnäckig bleiben und eben zur nächsten Türe gehen. Sei freundlich und zeige deinen Willen, dann wirst du es auch schaffen!
Da ist genau der punkt.
ich bin geschieden. mein hat hat 2 kreditverträge abgeschlossen. mit denen hatte ich nichts zu tun. ( weder mein name noch meine unterschrift ) aber weil wir verheiratet waren und diese verträge in der ehe geschlossen wurden, musste ich nach der scheidung die schulden mit abzahlen. wie geht das?
Gefällt mir
Danke schonmal...
Vielen Dank bernsteinaugen für Deine Antwort. Ich habe heute schon in mehreren Foren etc gepostet und Deine Antwort hat mir am meisten weitergeholfen.
Konto habe ich allerdings kein eigenes, jedoch läuft sein Konto auch nur auf seinen Namen, solange das so ist, ist es ja auch kein gemeinsames Konto, oder? Egal ob wir dann nun heiraten würden, hoffe habe das richtig verstanden
Ich werde mich auf jeden Fall nochmal gründlich informieren bevor es ernst wird
Ich bedanke mich nochmal für Deine aufschlussreiche Antwort
LG Pync
Das ist so
nicht ganz richtig. wenn gehalt von dir mit auf dieses konto geht, oder irgendwelche abbuchungen wo dein name drauf steht, kann das so ausgelegt werden, dass ihr ein "gemeinsames konto" habt. so ist es nämlich mir ergangen. dann hab ich mein eigenes konto eröffnet und trotzdem musste ich seine schulden mit abzahlen.
Gefällt mir
Kannst du deine Antwort nicht finden?
Da ist genau der punkt.
ich bin geschieden. mein hat hat 2 kreditverträge abgeschlossen. mit denen hatte ich nichts zu tun. ( weder mein name noch meine unterschrift ) aber weil wir verheiratet waren und diese verträge in der ehe geschlossen wurden, musste ich nach der scheidung die schulden mit abzahlen. wie geht das?
Ist wahr?
Ist das wirklich so, daß alles (also auch allein von einem Partner abgechlossene Rechtsgeschäfte) während der Ehe hinterher für beide gelten? Ich meine die damit verbundenen Verpflichtungen.
Gefällt mir
Generell sollte es eigentlich so sein...
...das auch Ehepartner nur für die Schulden haften, wenn sie einen Vertrag mit unterzeichnet haben.
Es gibt ein paar Ausnahmen, z.B. haften beide Ehepartner für die Überziehung eines gemeinsamen Girokontos, auch für Mietschulden können beide Partner herangezogen werden, wenn einer den Vertrag unterschrieben hat und der andere im Vertrag erwähnt wird.
Hier steht noch ein bisschen mehr zu Regeln und Ausnahmen:
http://www.schulden-bremse.de/faq/schulden-vor-der-ehe-wer-haftet/
Bringt einer der Ehepartner Schulden in die Ehe mit, haftet aber auf jeden Fall nur der dafür Verantwortliche.
Ein Ehevertrag ist davon abgesehen aber keine schlechte Sache Muss man halt nachrechnen, ob der finanzielle Aufwand im Vorfeld den Nutzen lohnt.
Gefällt mir
Schön dass es Dich gibt
Wenn Frauen vor der Hochzeit Schulden haben dann wird das in der Ehe auch so sein.
Ist kein Vorurteil von mir, habe das bei mehreren Frauen festgestellt das diese mich darin bestätigen
Gefällt mir