Anzeige

Forum / Hochzeit

Verlobung

Letzte Nachricht: 9. November 2006 um 19:14
F
flo_12965220
01.11.06 um 21:22

Hallo,

wie lang dauert die Zeit zwichen Verlobung und Heirat. Kann man sich erst kurz vorher verloben oder schon 1-2 Jahre vor.

Danke Feli

Mehr lesen

A
alev_609193
02.11.06 um 9:14

.........
das ist völlig egal...es ist nichts rechtliches. Kannste machen wie du willst.

Gefällt mir

S
sheena_12498141
02.11.06 um 11:58

Tu es
...wenn ihr es ernst meint und eure Heirat absehbar ist!

Gefällt mir

Kannst du deine Antwort nicht finden?

G
gae_12373036
09.11.06 um 13:27

Verlobung
Hi,

also die Verlobung ist eigentlich das Versprechen der beiden Beteiligten, miteinander die Ehe einzugehen. Und zwar irgendwann in der Zukunft, es gibt keine zeitliche Begrenzung, man kann z.B. 20 Jahre oder länger verlobt sein, ohne zu heiraten.
Verlobt ist man also ab der gegenseitigen Absprache, dass man heiraten will - egal, ob das toll zelebriert wird (Heiratsantrag!) oder nur eine Absprache ist. Man muss das auch nicht als Verlobung bezeichnen. Im Grunde ist also jeder, der verheiratet ist, vorher verlobt gewesen.
Wichtig ist der rechtliche Hintergrund: Man kann die Verlobung wieder auflösen, das kann natürlich jeder der beiden Verlobten. Nach der Auflösung sind unter Umständen noch Kosten zu zahlen, wenn z.B. schon das Restaurant für die Hochzeitsfeier bestellt war oder das Kleid schon gekauft war oder so. Dann gibt es genaue Vorschriften im BGB, wer welche Kosten zu tragen hat. Mehr Infos im Internet, einfach mal Verlobung und BGB in die Suchmaschine eingeben.
"Aufgebot" ist wieder was anderes. Das macht man bei der Gemeinde oder der Stadtverwaltung, um den konkreten Termin der standesamtlichen Hochzeit festzulegen. Der Termin und die Namen werden dann öffentlich bekannt gegeben.

Ich hoffe, alle Unklarheiten sind beseitigt.
Viele Grüße
Nike

Gefällt mir

Anzeige
F
flo_12965220
09.11.06 um 19:14
In Antwort auf gae_12373036

Verlobung
Hi,

also die Verlobung ist eigentlich das Versprechen der beiden Beteiligten, miteinander die Ehe einzugehen. Und zwar irgendwann in der Zukunft, es gibt keine zeitliche Begrenzung, man kann z.B. 20 Jahre oder länger verlobt sein, ohne zu heiraten.
Verlobt ist man also ab der gegenseitigen Absprache, dass man heiraten will - egal, ob das toll zelebriert wird (Heiratsantrag!) oder nur eine Absprache ist. Man muss das auch nicht als Verlobung bezeichnen. Im Grunde ist also jeder, der verheiratet ist, vorher verlobt gewesen.
Wichtig ist der rechtliche Hintergrund: Man kann die Verlobung wieder auflösen, das kann natürlich jeder der beiden Verlobten. Nach der Auflösung sind unter Umständen noch Kosten zu zahlen, wenn z.B. schon das Restaurant für die Hochzeitsfeier bestellt war oder das Kleid schon gekauft war oder so. Dann gibt es genaue Vorschriften im BGB, wer welche Kosten zu tragen hat. Mehr Infos im Internet, einfach mal Verlobung und BGB in die Suchmaschine eingeben.
"Aufgebot" ist wieder was anderes. Das macht man bei der Gemeinde oder der Stadtverwaltung, um den konkreten Termin der standesamtlichen Hochzeit festzulegen. Der Termin und die Namen werden dann öffentlich bekannt gegeben.

Ich hoffe, alle Unklarheiten sind beseitigt.
Viele Grüße
Nike

Hallo
Danke für eure Antworten. Das hat mir sehr weitergeholfen. Ich habs gleich meinem Freund gezeigt. Jetzt brauch ich nur noch auf nen Antrag warten...

Feli

Gefällt mir

Diese 6 Dinge solltest du gleich nach der Verlobung tun
Anzeige