In Antwort auf gae_12373036
Verlobung
Hi,
also die Verlobung ist eigentlich das Versprechen der beiden Beteiligten, miteinander die Ehe einzugehen. Und zwar irgendwann in der Zukunft, es gibt keine zeitliche Begrenzung, man kann z.B. 20 Jahre oder länger verlobt sein, ohne zu heiraten.
Verlobt ist man also ab der gegenseitigen Absprache, dass man heiraten will - egal, ob das toll zelebriert wird (Heiratsantrag!) oder nur eine Absprache ist. Man muss das auch nicht als Verlobung bezeichnen. Im Grunde ist also jeder, der verheiratet ist, vorher verlobt gewesen.
Wichtig ist der rechtliche Hintergrund: Man kann die Verlobung wieder auflösen, das kann natürlich jeder der beiden Verlobten. Nach der Auflösung sind unter Umständen noch Kosten zu zahlen, wenn z.B. schon das Restaurant für die Hochzeitsfeier bestellt war oder das Kleid schon gekauft war oder so. Dann gibt es genaue Vorschriften im BGB, wer welche Kosten zu tragen hat. Mehr Infos im Internet, einfach mal Verlobung und BGB in die Suchmaschine eingeben.
"Aufgebot" ist wieder was anderes. Das macht man bei der Gemeinde oder der Stadtverwaltung, um den konkreten Termin der standesamtlichen Hochzeit festzulegen. Der Termin und die Namen werden dann öffentlich bekannt gegeben.
Ich hoffe, alle Unklarheiten sind beseitigt.
Viele Grüße
Nike
Hallo
Danke für eure Antworten. Das hat mir sehr weitergeholfen. Ich habs gleich meinem Freund gezeigt. Jetzt brauch ich nur noch auf nen Antrag warten...
Feli
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