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Wenn die beiden eine ehe-ähnliche gemeinschaft haben, dann muss sie das Geld erst ausgeben mit ihm. Vorher bekommen sie nichts. Vor dem gesetz ist eine ehe-ähnlcihe Gemeinschaft zwar erst nach 7 Jahren, aber das Sozialamt sieht das ein bisschen anders. Wenn er ALG2 beantragt, dann muss er angeben, dass er in einer Wohngemeinschaft wohnt, wo jeder getrennte Kassen hat. Vorsicht, die kommen auch manchmal vorbei und überprüfen das! (wo das Bettzeug liegt, wo jeder schläft,...)
Wenn die beiden auch noch heiraten, dann wird das geld sowieso zusammen gerechnet und dann kriegt er auch nur ALG2, wenn alle Ersparnisse weg sind.