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Forum / Hochzeit

Wer kennt sich damit aus?

Letzte Nachricht: 14. September 2009 um 11:01
I
itziar_11970282
05.09.09 um 14:47

Hallo,
wäre dankbar für kompetenten Rat....das ist alles füchterlich unromantisch aber ich denke für uns die beste Lösung.
Also, ich lebe seit 6 Jahren mit meinem Partner zusammen. Er war bereits verheiratet und hat eine Tochter, die seit geraumer Zeit auch bei uns lebt. Er hat einen Betrieb in dem ich seit 2 Jahren mitarbeite als Angestellte. Es ist alles sehr miteinander verzahnt und seit einem Jahr spricht er von heiraten. Jetzt habe ich mir gedacht das Gütertrennung für uns die beste Variante des Ehevertrages ist um seinen Betrieb auszuklammern, und auch sein Haus, er kommt für die ganzen Schulden auf und so wäre ich außen vor. Keine Rechte dafür aber auch keine Pflichten. Nur wie ist das mit der Erbrechtlichen Seite wenn ihm Heute oder Morgen was passiert? Könnte der oder in dem Fall die gesetzliche Erbin mich vor die Tür setzen? Was müsste dann noch vereinbart werden. Ein Betrag der im Falle der Trennung oder im schlimmsten Fall, wenn ihm etwas passiert, der mir einen Neustart ermöglicht?
Das ganze überfordert mich etwas, möchte nur für den Fall das wir das ganze angehen, vorbereitet sein.

Danke

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M
medusa_12662532
07.09.09 um 9:53

Wir waren vor kurzem beim Anwalt und haben uns eben über diese
Sachen erkundigt.
Mein Freund hat auch 2 Kinder aus erster Ehe - wir sind jedoch nicht verheiratet - eine Firma und ein Haus bestehen ebenfalls.

Nun hat unser Anwalt gesagt:

- Wenn wir heiraten würden, wäre ich somit sowieso gesetzliche Erbin - genauso wie seine beiden Kinder.

- Das beste wäre jedoch, ein Testament zu machen und genau festzulegen, wer was bekommen soll - dann ist es egal, ob wir verheiratet sind, oder nicht.

Muss aber dazusagen, dass wir in Österreich leben ... weiss nicht, ob es da Unterschiede gibt.

LG

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I
itziar_11970282
14.09.09 um 11:01
In Antwort auf medusa_12662532

Wir waren vor kurzem beim Anwalt und haben uns eben über diese
Sachen erkundigt.
Mein Freund hat auch 2 Kinder aus erster Ehe - wir sind jedoch nicht verheiratet - eine Firma und ein Haus bestehen ebenfalls.

Nun hat unser Anwalt gesagt:

- Wenn wir heiraten würden, wäre ich somit sowieso gesetzliche Erbin - genauso wie seine beiden Kinder.

- Das beste wäre jedoch, ein Testament zu machen und genau festzulegen, wer was bekommen soll - dann ist es egal, ob wir verheiratet sind, oder nicht.

Muss aber dazusagen, dass wir in Österreich leben ... weiss nicht, ob es da Unterschiede gibt.

LG

Danke

Vielen Dank für deine Info.
Wir werden bei der Beratung mit unserer Anwaltin im gleichem Atemzug nicht nur über den Ehevertrag sondern auch über ein Testament sprechen. Es ist sinnvoll wenn diese Angelegenheiten geklärt sind, insofern dann auch niemand das Gefühl bekommen kann er werde benachteiligt. Wir haben am Wochenende darüber gesprochen, es ergab sich die Gelegnheit, da wir auf einer Hochzeit eingeladen waren, und er mich fragte ob ich mir nun Gedanken über einen Termin gemacht habe wann wir nun endlich heiraten gehn, so habe ich ihn dann auch auf einen Ehevertrag angesprochen und er reagierte sichtlich erleichtert das der Vorschlag von mir kam!
Liebe Grüße

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