In Antwort auf medusa_12662532
Wir waren vor kurzem beim Anwalt und haben uns eben über diese
Sachen erkundigt.
Mein Freund hat auch 2 Kinder aus erster Ehe - wir sind jedoch nicht verheiratet - eine Firma und ein Haus bestehen ebenfalls.
Nun hat unser Anwalt gesagt:
- Wenn wir heiraten würden, wäre ich somit sowieso gesetzliche Erbin - genauso wie seine beiden Kinder.
- Das beste wäre jedoch, ein Testament zu machen und genau festzulegen, wer was bekommen soll - dann ist es egal, ob wir verheiratet sind, oder nicht.
Muss aber dazusagen, dass wir in Österreich leben ... weiss nicht, ob es da Unterschiede gibt.
LG
Danke 
Vielen Dank für deine Info.
Wir werden bei der Beratung mit unserer Anwaltin im gleichem Atemzug nicht nur über den Ehevertrag sondern auch über ein Testament sprechen. Es ist sinnvoll wenn diese Angelegenheiten geklärt sind, insofern dann auch niemand das Gefühl bekommen kann er werde benachteiligt. Wir haben am Wochenende darüber gesprochen, es ergab sich die Gelegnheit, da wir auf einer Hochzeit eingeladen waren, und er mich fragte ob ich mir nun Gedanken über einen Termin gemacht habe wann wir nun endlich heiraten gehn, so habe ich ihn dann auch auf einen Ehevertrag angesprochen und er reagierte sichtlich erleichtert das der Vorschlag von mir kam!
Liebe Grüße
Gefällt mir