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Forum / Hochzeit

Wie würdet ihr euch verhalten ?

Letzte Nachricht: 9. Juli 2013 um 17:20
M
maura_12767110
04.03.13 um 15:14

Hallo liebe Community,

ich habe eine Frage an euch, meine Familie ist relativ bis gut wohlhabend, sodass mir nach dem Tode meiner Eltern einiges an Erbe für mich gehen würde. Das Problem ist nur, wie soll ich das meinem Partner beibringen, ich habe ihm gegenüber schon erwähnt, das meine Mutter auf einen Ehevertrag besteht und das ich Ihn zwar liebe, aber dieser Vertrag rein garnichts damit zu tun hat. Er sieht das jedoch als Schlag vor den Kopf und war extrem sauer.
Ich möchte meine Familie da in keinster Weise hintergehen und möchte wenn es denn soweit ist einen Ehevertrag haben. Ich finde auch wenn er mich liebt das es für ihn überhaupt kein Problem sein sollte aber er hat mir ein so schlechtes Gefühl gegeben...

kennt ihr diese Situation? hattet ihr ähnliches? was würdet ihr tun?

Grüße Selena

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I
innes_11891371
25.03.13 um 18:51

Ehevertrag
natürlich ist das erstmal ein shlag ins gesicht, trotzdem sollte er das mit dem ehevertrag akzeptieren. er sieht es sicher bald ein du kannst es ihm nur immer und immer wieder erklären, dass es nix mit ihm zutun hat.

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S
sorina_11913403
28.03.13 um 10:38

Ich sehe da kein echtes problem
das wird viel zu sehr romantisiert! man heiratet doch, um zusammen zu bleiben - dann spielt so ein vertrag ohnehin keine rolle. und sollte es doch mal probleme geben, so hat man genug anderes konfliktpotenzial und mit einem ehevertrag muss man zumindest über diese dinge nicht mehr diskutieren/streiten.
von daher würde ich immer einen vertrag anstreben sofern es sinn macht! bei uns in ö ist vieles von vornherein klar geregelt - im fall meiner ehe hats also keinen echten sinn gemacht. aber wir haben davor auch darüber gesprochen und als wir unverheiratet die wohnung renoviert haben und alles über meinen mann gelaufen ist, habe ich auch auf klaren regelungen bestanden was meinen anteil an den kosten betraf. war kein thema, denn es war klar, dass ich nicht ohne absicherung geld in eine wohnung stecke, auf die ich im trennungsfall keinerlei ansprüche habe.
glücklicherweise sind weder mein mann noch ich ausgesprochen romantisch. wir gehen relativ locker mit solchen themen um und finden nichts schlimmes daran. im zusammenleben ändert es ohnehin nichts wie gesagt - und im fall einer trennung hat man weniger streitpunkte und tut sich vielleicht leichter sich gütlich zu einigen.

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D
dunia_12099315
21.05.13 um 11:09

.
Ich bin auch dafür einen Ehevertrag zu machen. Er wird dann sicher nach einer Zeit verstehen.

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A
adonia_11967188
09.07.13 um 17:20

@selena
Um dein oben beschriebenes Problem "Erbschaft von den Eltern" in den Griff zu bekommen, braucht es keinen Ehevertrag. In Deutschland (und ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass ihr nach deutschem Recht heiratet werdet) gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Alles was einem vor der Ehe gehörte, gehört einem auch während dessen allein und auch danach, sowohl im Fall der Scheidung als auch im Falle des Todes des Partners. Erst das was im Laufe der Ehe erwirtschaftet wird, wird später dann zu gleichen Teilen aufgeteilt. Zum Anfangsvermögen, also zu dem Eigentum, was einem alleine und ausschließlich gehört, zählt aber nicht nur das, was man tatsächlich auch vor der Ehe hatte, sondern auch das, was man
1. erbt
2. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erhält (sog. privilegierter Vermögenserwerb)
3. geschenkt bekommt
4. gewinnt (Glücksspiel u.ä.)

Dein Mann bekäme somit nichts vom reinen Erbe Deiner Eltern.

Nicht zum Anfangsvermögen und somit ausgleichspflichtig sind allerdings die Erträge, die Du mit dem z.B. Erbe erwirtschaftest. Wenn Du z.B. Bargeld anlegst, sind das die Zinsen, bei Aktien die Tatiemen/Ausschüttugen, bei Immobilien die Mieteinnahmen. Sollen auch diese Werte vom Ausgleich ausgeschlossen werden, dann braucht man einen Ehevertrag.

Vielleicht helfen dir diese Infos ja um entweder
1. deinen Mann davon zu überzeugen, dass du ihm nichts böses willst, weil der Gesetzgeber eh schon diese Unterscheidung von Erbe und Erwirtschaftetem Gut macht
oder
2. deine Eltern zu beruhigen, dass ein Ehevertrag nicht zwingend erforderlich ist, um ihr Erbe und dich zu schützen.

LG, Wuffine

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