Wohneigentum vor Hochzeit
Hallo ihr Lieben,
ich habe mir letztens folgende Frage gestellt. Nehmen wir mal an, ich würde nächstes Jahr heiraten.
Ich habe mir im Jahr 2014 eine Eigentumswohnung für 80.000 Euro gekauft. Mein Freund wohnt bei mir, er zahlt mir "Miete" (ohne Vertrag), sodass ich quasi die Hälfte meiner Ausgaben erstattet bekomme. Wenn wir nun heiraten und es kommt (ich will es natürlich nicht hoffen) ca. 5 Jahre später zur Scheidung (Wohnung ist dann abbezahlt, Abtragungssumme wurde erhöht). Wie läuft das dann? Muss ich ihn dann die Hälfte des Wertes meiner Wohnung auszahlen (zum Beispiel dann die Hälfte von 80.000 Euro)? Die Eigentumswohnung gehörte ja schon lange vor Beziehungsbeginn mir, ich stehe auch im Grundbuch. Mein Vater sagte mal zu mir: "Wenn du mal heiratest, mache bloß einen Ehevertrag wegen deiner Wohnung!". Dieses stößt natürlich auch sauer auf, finde ich. Ich hoffe ihr könnt mir helfen,
Liebe Grüße Pieti.
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Hallo ihr Lieben,
ich habe mir letztens folgende Frage gestellt. Nehmen wir mal an, ich würde nächstes Jahr heiraten.
Ich habe mir im Jahr 2014 eine Eigentumswohnung für 80.000 Euro gekauft. Mein Freund wohnt bei mir, er zahlt mir "Miete" (ohne Vertrag), sodass ich quasi die Hälfte meiner Ausgaben erstattet bekomme. Wenn wir nun heiraten und es kommt (ich will es natürlich nicht hoffen) ca. 5 Jahre später zur Scheidung (Wohnung ist dann abbezahlt, Abtragungssumme wurde erhöht). Wie läuft das dann? Muss ich ihn dann die Hälfte des Wertes meiner Wohnung auszahlen (zum Beispiel dann die Hälfte von 80.000 Euro)? Die Eigentumswohnung gehörte ja schon lange vor Beziehungsbeginn mir, ich stehe auch im Grundbuch. Mein Vater sagte mal zu mir: "Wenn du mal heiratest, mache bloß einen Ehevertrag wegen deiner Wohnung!". Dieses stößt natürlich auch sauer auf, finde ich. Ich hoffe ihr könnt mir helfen,
Liebe Grüße Pieti.
Naja, du hast es ja vor der Hochzeit erworben. Das ist, glaube ich, das entscheidende. Wenn du die Wohnung in der Ehe erworben hättest, müsste man sie teilen, aber da es davor war nicht.
Aber ich weiß es nicht 100% sicher.
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Ich sehe das auch so. Vor der Hochzeit erworben.
Wenn er sich allerdings am Abtrag der Wohnung beteiligt könnte ich mir schon vorstellen, dass er das zumindest abzüglich einer angemessenen Miete zurückverlangen könnte. Das aber komplett unabhängig davon ob ihr verheiratet seid oder nicht.
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Ich sehe das auch so. Vor der Hochzeit erworben.
Wenn er sich allerdings am Abtrag der Wohnung beteiligt könnte ich mir schon vorstellen, dass er das zumindest abzüglich einer angemessenen Miete zurückverlangen könnte. Das aber komplett unabhängig davon ob ihr verheiratet seid oder nicht.
Ich glaube kaum, dass man Miete zurückverlangen kann. Immerhin hat er doch dort auch gelebt. Er hat sich an den Kosten doch zu beiteiligen.
Von einem Vermieter kann man auch nix zurückverlangen.
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Ich sage ja auch wenn es Abtrag ist und damit eventuell mehr als die normale Miete!
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Miete zahlen ist doch was anderes! Bei meinem Vermieter steh ich auch nicht mit im Grundbuch! Selbst wenn ich 50 Jahre Miete zahle.
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Hallo ihr Lieben,
ich habe mir letztens folgende Frage gestellt. Nehmen wir mal an, ich würde nächstes Jahr heiraten.
Ich habe mir im Jahr 2014 eine Eigentumswohnung für 80.000 Euro gekauft. Mein Freund wohnt bei mir, er zahlt mir "Miete" (ohne Vertrag), sodass ich quasi die Hälfte meiner Ausgaben erstattet bekomme. Wenn wir nun heiraten und es kommt (ich will es natürlich nicht hoffen) ca. 5 Jahre später zur Scheidung (Wohnung ist dann abbezahlt, Abtragungssumme wurde erhöht). Wie läuft das dann? Muss ich ihn dann die Hälfte des Wertes meiner Wohnung auszahlen (zum Beispiel dann die Hälfte von 80.000 Euro)? Die Eigentumswohnung gehörte ja schon lange vor Beziehungsbeginn mir, ich stehe auch im Grundbuch. Mein Vater sagte mal zu mir: "Wenn du mal heiratest, mache bloß einen Ehevertrag wegen deiner Wohnung!". Dieses stößt natürlich auch sauer auf, finde ich. Ich hoffe ihr könnt mir helfen,
Liebe Grüße Pieti.
Hi.
Meines wissens ( bin kein Anwalt   bleibt Vermögen das vor der heirat war unangetastet, egal ob Sparkonten oder Grundbesitz aber auch Schulden.
Nach der hochzeit sofern es kein ehevertrag gibt gilt zugewinngemeinschaft, ab da Hälfte Hälfte zb. Wohnung hat ab Hochzeit 3000 mehr wert bekäme er 1500, ebenso Sparverträge Auto usw.
Wenn er aber im grundbuch mit drin steht geht halbe halbe.
Zahlt er aber Schuldzinnen direkt mit ab oder geht es aus einem Konto ab was beide gehört sieht es wieder anders aus, dann kann dir glaube ich nur ein Anwalt helfen.
Gruss
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Kannst du deine Antwort nicht finden?
Na du zahlst aber immer eine angemessene Miete, wenn du dich dann aber mit deinem Partner einigst, dass er sich auch am Abtrag beteiligt wirds wahrscheinlich schon schwieriger.
Ich habe mich mit meinem Mann so geeinigt, es ist sein Haus und ich bezahle weiterhin nur den Anteil, den ich auch in der Mietwohnung hatte. So habe ich nachher auch keinen Anspruch.
In unserem Fall würde ich aber auch niemals in dem Haus wohnen bleiben. Es steht auf einem Grundstück, was seiner Familie gehörte.
Ich könnte auch viel mehr bezahlen als ich es jetzt tue aber dann würde ich mich am Kredit beteiligen. Auch würde ich so ohne weiteres keine Sondertilgung auf den Kredit leisten wenn zum Beispiel ein Bausparvertrag fällig wird meinerseits. Warum auch? Ich habe keinen Anspruch und fertig!
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Na du zahlst aber immer eine angemessene Miete, wenn du dich dann aber mit deinem Partner einigst, dass er sich auch am Abtrag beteiligt wirds wahrscheinlich schon schwieriger.
Ich habe mich mit meinem Mann so geeinigt, es ist sein Haus und ich bezahle weiterhin nur den Anteil, den ich auch in der Mietwohnung hatte. So habe ich nachher auch keinen Anspruch.
In unserem Fall würde ich aber auch niemals in dem Haus wohnen bleiben. Es steht auf einem Grundstück, was seiner Familie gehörte.
Ich könnte auch viel mehr bezahlen als ich es jetzt tue aber dann würde ich mich am Kredit beteiligen. Auch würde ich so ohne weiteres keine Sondertilgung auf den Kredit leisten wenn zum Beispiel ein Bausparvertrag fällig wird meinerseits. Warum auch? Ich habe keinen Anspruch und fertig!
Einigen kann man sich auf alles mögliche. Aber letztendlich könnte man davon tatsächlich wenig durchsetzen, wenn der andere sich sträuben sollte.
Solange man keinen schriftlichen Vertrag hat, ist es eh schwierig, irgendwas durchzusetzen im Falle des Falles.
Einen Kredit tatsächlich abzuzahlen, wenn einem das Haus nicht gehört, ist tatsächlich doof. Wenn ich aber Miete zahle, kann mein Partner mit dem Geld machen, was er will. Ob er es anlegt, oder an die Bank überweist oder sich davon was gönnt, ist ja sein Ding. Da kann ich so oder so nix zurück verlangen.
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Also auch wenn du die Wohnung schon vor der ehe gekauft hast, hat dein Partner meines wissen durch die Zahlung der Miete (was man ja über den Kontoverlauf beweisen könnte) einen Anspruch. Auch wenn man noch nicht verheiratet ist und zusammen lebt nennt man das eine Eheähnliche Gemeinschaft udn die Zahlung der MIete kann dann vor Gericht als Beteiligung am Kredit gewertet werden, auch wenn er nicht im GB steht. Da würde ich einfah mal einen Anwalt fragen, die beantworten sowas sogar am Telefon.
Einen Ehevertrag finde ich ehrlich gesagt gar nicht so schlimm. Wir haben auch einen.
Man sichert dabei ja nur das Risiko ab, sich im Falle iner Scheidung zu streiten und eigentlich geht man ja davon aus das man sich nicht trennt, sonst würde man ja nicht heiraten.
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Richtig. Alles was vor der Ehe ist bleibt auch nach der Ehe dort wo es vorher war. Das gilt auch für Schulden!
Miete zahlt er sonst auch. Wenn er etwas investiert in diese Wohnung - Parkett zum Beispiel, dann sollte er die Quittung aufheben, das müßtest du im Fall der Fälle zurück zahlen.
Ansonsten gilt: jeder bekommt was er mitgebracht hat.
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Ganz einfach. Die Summe, die du bereits abbezahlt hast, bleibt unangetastet.
wenn bei der Hochzeit noch 50000 abzubezahlen sind und diese dann auch irgendwann abbezahlt sind uns ihr lasst euch dann scheiden, "darfst" du ihm 50% von den 50000 ausbezahlen. Egal ob er mitabzahlte oder nicht. Das nennt man dann Zugewinn.
also mach einen Ehevertrag!
ist keinem geholfen, wenn ihr euch scheiden lasst, du musst ihn ausbezahlen, kannst aber die Summe nicht aufbringen und musst letzten Endes deine Wohnung verkaufen, um ihn auszahlen zu können.
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Doch, das weiß ich 100%. Mein Bruder ist Anwalt im Scheidumgsrecht.
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